“Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente war Verfassungsbruch”

hans_peter_schwiekowsky

Der Versicherungswissenschaftler Prof. Hans-Peter Schwintowski hat kürzlich in einer Sendung bei Report Mainz und in einem Interview, das auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, die Meinung vertreten, dass die Streichung der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit unter Walter Riester ein Verfassungsbruch gewesen sei. Er schlägt deshalb eine Verfassungsbeschwerde vor…

Hier das Interview mit Prof Hans-Peter Schwintowski bei REPORT MAINZ vom 24.11.15

Hier der Beitrag zur Berufsunfähigeitsrente in der Sendung

Hier das Interview auf den NachDenkSeiten vom 2.12.15

In unserer Rubrik “Themen”: “Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung”

 

Der folgende Leserbrief erreichte uns am 09.12.2015:

“Von Armut gefährdet!

Spricht man in der heutigen Zeit von einer Armutsgefährdung so werden fast immer die Alleinerziehenden genannt. Vergessen wird die politische Entscheidung, dass der damalige Arbeitsminister Walter Riester 2001, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus der Rentenversicherung genommen hat. Der Sozialdemokrat Riester und seine Freunde setzen auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Mit dieser Entscheidung ist er und seine SPD von dem solidarischen System „Einer für alle – alle für einen“ abgewichen, hat die Arbeitgeber entlastet, und die abhängigen Beschäftigten in den gefährdenden Berufen u.a. Dachdecker, Maurer, Krankenschwestern, in eine nicht abgesicherte Zukunft geschickt.

Fehler kann man machen. Man muss aber bereit sein diese zu korrigieren. Nach einem Bericht von Report Mainz schieben sich die SPD Arbeitsministerin Nahles und der SPD Verbraucherminister Heiko Maas den „Schwarzen Peter“ gegeneinander zu. Nach Nahles ist keine Änderung berücksichtigt. Da können die gefährdeten Kolleginnen und Kollegen nur hoffen, dass keine Berufsunfähigkeit eintritt.

Nicht mal die Hälfte der Arbeitnehmer hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl nach dem Bundesverband der Versicherungsberater jeder vierte Arbeitnehmer einmal berufsunfähig wird. Es ist, durch die immer härteren Anforderungen im Arbeitsleben, mit einer steigenden Tendenz zu rechnen.

Der betroffene Arbeitnehmerkreis kann sich aus zwei Gründen kaum versichern, da Versicherungen die Aufnahme verweigern und die Beiträge so hoch sind, dass sie nicht getragen werden können. Deshalb muss der Stand wie er vor 2001 war wieder hergestellt werden. Arbeitnehmer sind auf Schutz angewiesen.

Mit der Nahles SPD, die noch nicht einmal über das Problem nachdenkt, wird dies nicht zu schaffen sein. Schwer arbeitende und schwer kranke Menschen werden weiterhin zu den Verlierern gehören. Statt Hoffnung werden sie Schmerztabletten mit sich herum tragen müssen um nicht in Armut zu fallen.

Heinz Keller, 75305 Neuenbürg”

image_pdfimage_print

11 Kommentare

  1. Rita Gretschel schreibt noch einmal: konnten diejenigen, welche die staatliche Berufsunfähigkeitsrente noch in Deutscher Mark bewilligt bekommen hatten, neben dieser einer Vollbeschäftigung in einer anderen Tätigkeit nachgehen?

    Für eine Antwort, wäre ich sehr dankbar,

    es grüsst R. Gretschel

  2. Interview
    Berufsunfähigkeitsversicherung – “Die Versicherungswirtschaft hat beim Thema Arbeitskraftabsicherung versagt” siehe Versicherungsbote 08.05.2017
    Ich meine dazu:
    Versagen ist Ansichtssache !
    Ob wir etwas als Versagen beurteilen hat viel der Erwartungshaltung und Einstellung zu tun.
    Objektiv haben wir nur ein Ergebnis bekommen, was nicht unseren Wünschen entspricht.
    Wer oder was sind aber unsere Wünsche? Die Wünsche des Kunden und der Vermittler auf der Kundenseite – auch Versicherungsmakler genannt- haben nichts mit den Wünschen der Versicherungs –Aktien- Gesellschaften zu tun. Sie stehen im absoluten Gegensatz.
    Der „ Regulierer „ in diesem Spiel- auch Gesetzgeber oder Staat genannt- hat schon 2007 mit dem neuen VVG §§ 172 ; 176 seine Regulierung dazu eingestellt. Getreu dem neoliberalen Motto: Der Markt wird es schon richten, im Einzelfall die Gerichte.
    Und der „ Regulierer „ hat mit der durch nichts legitimierten Entscheidung, die BU –Versicherung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Rentenversicherung zu entfernen, die Ursache für viele Unversicherte selbst geschaffen. Prof. Schwintowski hat dies hier in einem Artikel als „ Verfassungsbruch „ , GG Artikel 20 Abs. 1 , definiert.
    Erwähnt sei da ganz nebenbei, dass diese „ Regulierer „ sich in der EU schon darauf geeinigt haben mit EU -Richtlinien ab 1994 alle Regulierung ( also auch Kontrolle von Versicherungsbedingungen ) einzustellen. Bei WTO / GAT ist schon seit Jahren die Privatisierung als Ziel benannt.
    Die Kritik an den VR ist also unberechtigt. Die VR tun zu was sie da sind:
    Profite für Ihre Aktionäre generieren.
    Wer die Ursachen von Fehlentwicklungen nicht kennt, sie nicht benennt, kann, oder will auch nichts ändern !

    Eberhard Stopp Versicherungsmakler
    08.05.2017 13.40 UHR

  3. Rita Gretschel aus Dresden schreibt Dresden, 12.01.17

    Berufsunfähigkeitsrentenabschaffung war Verfassungsbruch

    hallo liebe Leser,

    ich hätte gern gewusst, ob man hier für alle Betroffenen, welche nur mit einer teilweisen EU-Rente abgespeist wurden oder mit einer EU-Rente, sich vor dem Bundesverfassungsgericht evtl. durch eine Sammelklage wehren könnten, um doch noch im Nachhinein die BU-Rente anerkennen zu lassen. Weiterhin hbätte ich gern gewusst, ob man beim Bezug einer BU-Rente, sich hätte auch auf dem Arbeitsamt melden können um dort Rentenpunkte anzusammeln.

    Für eine Zuschrift bin ich dankbar,

    mit freundlichen Grüssen

    Rita Gretschel

  4. Ja auch ich habe da so meine Bedenken, dass ein Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht da etwas verändert. Zunächst einmal zieht sich so eine Klage ja länger hin und zum zweiten glaube ich nicht daran, dass die Richter irgendwas verändern die im Ansatz die Pensionsregelung der Beamten gefärdet. Ich habe das Gefühl, dass wir in den Augen von Politikern,Richtern, und was sonst noch zu dieser Bevölkerungsgruppe gehört nur Menschen zweiter Klasse sind.

  5. Pingback: Erwerbsminderungsrenten: Frau Merkel handeln Sie… – Seniorenaufstand

  6. Pingback: Anonymous

  7. Hallo Detlef Jahnke,
    es gab eine Petition wegen den Rentenabschlägen bei Erwerbsminderung.
    Von den ca. 1,7 Millionen haben nur 7.480 Menschen an der Petition beteiligt.
    Frau P. hat sehr viel unternommen um die Petition erfolgreich für die Erwerbsgeminderten abzuschließen. Alle Verbände wurden angeschrieben , wie VdK, Sozialverband Deutschland, Gewerkschaften, Selbsthilfegruppen usw. keiner wollte sich daran beteiligen. Und die Erwerbsgeminderten selbst?
    Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60 Lebensjahr .

    Die Petition wurde mit Stimmen der CDU/CSU und SPD abgelehnt.
    Sie haben auch die Mehrheit im Petitionsauschuss.
    Grüne und Linken haben für die Petition gestimmt.

    Aus der Begründung die Frau P. erhalten hat geht nicht viel
    hervor. Leider wird nicht direkt auf die Petition eingegangen.
    Immerhin waren es 7480 Stimmen.
    Man suchte sich die kleinste aus mit 900 Stimmen

    Bei einem Verzicht auf die Abschläge müsste wieder mit einem deutlich
    verstärkten Zugang von Erwerbsminderungsrenten in höherem Alter gerechnet werden,
    vielfach in einem Alter, in dem auch eine Altersrente mit Abschlägen vorzeitig in
    Anspruch genommen werden kann usw.
    https://www.openpetition.de/petition/online/aschaffung-der-ungerechten-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrenten-vor-dem-60-lebensjahr

  8. Ach ja Herr Schwintowski, es ist zwar gut dass er auf den Irrsinn mit den Betriebsrenten aufmerksam macht, aber Entscheidungen sind noch nie im Sinne der gesetzl. Rentenversicherten durch die Richter des BVerfG erfolgt. Die Verwalter und Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung lassen das doch zu!

    Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
    Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen sprechen bei uns öffentlich in der Regel ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
    Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – bei Beamten „ steht uns doch zu „. Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen, dagegen werden alle Annehmlichkeiten der Neuzeit eingefordert und weitgehend durchgesetzt. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 !! Willkommen im 21. Jahrhundert! –
    Und nein, das Aufmerksammachen auf diese zunehmend gravierende Schieflage zwischen Beamten und gesetzl. Rentenversicherten hat nichts mit Neid zu tun. Bei einem Vergleich von Renten und Pensionen werden nicht Äpfel mit Birnen sondern Euro mit Euro verglichen! Die Äpfel-Birnen-Ausrede kommt immer dann, wenn alle Argumente fehlen. Das gehört zur Verschleierungspropaganda.

  9. Welche Konsequenzen wird es in einer Gesellschaft haben, in denen ein immer größer werdender Anteil Menschen so wenig Geld haben, dass sie abhängig davon werden, was ihnen die noch steuerzahlenden Arbeitnehmer bereit sind zu geben?
    Unterstützung für Kinder und Enkel hat sich dann erledigt.
    Mitgliedsbeiträge für Vereine, Sozialverbände, Zeitungabonnements etc. ist das erste was beendet wird.
    Die immer höher werdenden Mieten, Strom- und Heizungskosten, Zuzahlungen für Gesundheit etc.
    Dienstleistungen aller Art ebenso und damit Arbeitsplätze, Konsum, die von zahlenden Kunden abhängig sind. Kultur? Theater, Bücher, Restaurants, Cafes? Teilhabe an allen möglichen Lebensbereichen? Kein Wirtschaftsfaktor? Die Liste ließe sich endlos weiter führen. Also, wem nützen immer mehr Menschen, die vielleicht nicht gerade verhungern müssen, aber von Tafeln abhängig werden? Wo schon jetzt jede Tafel, eine Schande für dieses angeblich so reiche Land ist?

  10. Die unfehlbaren Richter des Bundesverfassunsgerichts – Urteile stets zum Nachteil der gesetzl. Rentenversicherten.
    Was leider auch Herrn Schwintowski ( http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=29270 ) nicht aufgefallen ist, ist, dass da einiges mehr zum Thema Renten nicht verfassungskonform ist:
    Zum aktuellen Urteil des BVerfG, http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/ls20020306_2bvl001799.html
    dass die Besteuerung der Renten nicht dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht,
    ist folgendes zu beachten:

    Die Kläger (einer davon: http://rentenbesteuerung-2005.de/ ) sind von vornherein nicht auf das eigentliche Problem eingegangen:
    Auf die Idee, die Argumentation des BVerfG grundsätzlich zu hinterfragen, an die eigentliche Substanz, nämlich die falschen Daten und Argumente des BVerfG will niemand ran.
    Das BVerfG gibt zwar Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So verwendet das Gericht Rentenhöhen (Wer hatte 1996 eine Monatsrente von 3.848,64 DM?), die es angeblich aus einer Bundestagsdrucksache hat. Dort steht allerdings, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Und so niedrige Pensionen, wie sie das BVerfG teilweise annimmt, gibt es auch nicht. Das widerspricht der Mindestversorgung nach § 63 des Beamtenversorgungsgesetzes. Dass das zu versteuernde Zusatzeinkommen viermal höher ist als in einer anderen gerichtseigenen Quelle, hat das BVerfG auch nicht wahrgenommen. In diesem Stil macht das Gericht einfach weiter.
    Das hat Gert Flegelskamp in seinem Artikel sehr gut herausgearbeitet:
    http://www.flegel-g.de/2015-11-30-falschdaten.html

    Kann man nicht vom Bundesverfassungsgericht verlangen, dass es richtig aus seinen eigenen Quellen abschreibt?
    Gilt das einwandfreie Zitieren zwar für Promovierende, aber nicht für Bundesverfassungsrichter?

    Auch eine Doppelbesteuerung findet eine Weile statt:
    Beiträge zur Rentenversicherung sind erst ab 2025 zu 100 Prozent absetzbar. Ein Pflichtversicherter, der vor 2025 seine Arbeit beginnt und 2040 oder später in Rente geht, konnte seine Beiträge vor 2025 nicht vollständig absetzen. Er muss aber seine Rente zu 100 Prozent versteuern.
    Das nennt man Doppelbesteuerung.
    Im Urteilstext von 2 BvL 17/99 (RZ 169) heißt es: “Der Sachverständige Rürup hat ausgeführt, dass bei typisierender Betrachtung mindestens 70 v.H. der Beiträge zur Rentenversicherung aus unversteuertem Einkommen geleistet werden. Ohne eine Übergangsregelung und ohne Systemwechsel könnten bereits jetzt die Sozialversicherungsrenten ohne die Gefahr einer Doppelbesteuerung der ursprünglich geleisteten Beitragszahlungen in Höhe von 65 v.H. teilbesteuert werden.” Der Sachverständige Rürup spricht von 65 Prozent, das BMF dagegen von 80 Prozent. Ist das erklärbar?

    Aber das ist hier wirklich alles sehr gut aufgeschlüsselt:
    http://altersarmut-per-gesetz.de/

    Man wollte unbedingt die Besteuerung der Renten durchsetzen. Da sei die Frage erlaubt, ob der damals klagende Staatsanwalt nicht nur vorgeschoben war, um entsprechende Entscheidungen des BVerfG zu erreichen.

    Da könnte der findige Herr Rürup oder Herr Maschmeyer mit Vorschlägen nachgeholfen haben, mit Zahlen kennt sich Herr Rürup besonders gut aus:
    Zitat aus dem (Maschmeyer-) Artikel zum Buch “Macht Geld Politik” im STERN vom 13.11.14:
    . . . “Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
    Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte “Reform der Reform”. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
    “Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: “Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
    Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.” Der AWD-Chef frohlockte: “Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.”

    Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die deshalb eine Änderung des Alterseinkünftegesetzes fordern und sich strikt an die Vorgaben halten, damit eine Petition online zum Mitzeichnen freigeschaltet wird, werden schon im Vorfeld vom Ausschussdienst abgeschmettert. Fragen und Bitten, die um Erklärung ersuchen, werden nicht beantwortet.

    Und was wozu ist eigentlich die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung da? Wozu Verwalter der gesetzl. Rentenversicherungsbeiträge? Wozu überhaupt die Selbstverwaltung einer Anstalt öffentlichen Rechts? Der Gesetzgeber hat die Fachaufsicht, maßt sich aber an, die Selbstverwaltung durch die Gesetzgebung völlig ad absurdum zu führen.

    Ich sehe es wie Gert Flegelskamp:
    “Das BVerfG hat folglich mit nicht verifizierbaren Vergleichswerten gearbeitet und das nenne ich kriminelle Willkür.”

  11. Der Werdegang, den immer mehr beschreiten werden müssen ist schon Heute – häufig unterbrochene Tätigkeiten, prekäre Beschäftigungen, Zeiten ohne Anwartschaft auf Rentenpunkte, Arbeitslosigkeit mit Ende Vierzig Anfang Fünfzig – ALG I (wenn die Voraussetzungen stimmen) – ALG II und wenn das Rentenalter immer noch nicht in Sicht ist und die Voraussetzungen vorhanden sind eine Erwerbsminderungsrente , natürlich mit lebenslangen Abzügen (bis zu 10,8 %).
    Das bedeutet letztendlich nichts weiter als die Nichtgewährung von Rentenansprüchen.
    Das Schlimmste jedoch ist, dass sich darüber keiner Gedanken macht, wenn es ihn nicht selbst persönlich und hart trifft. Deshalb hält sich mein Mitleid mit zukünftigen Erwerbsminderungsrentnern und Rentnern allgemein in Grenzen. Diejenigen, die es später noch härter treffen wird sind nicht zu bedauern (sie müssten heute ihren “Arsch” bewegen). Die verbreitete Meinung heutige Rentner bekommen zu viel Rente ist längst schon eine glatte Lüge – besser sollte man wahrheitsgemäß verbreiten, dass künftige Rentner noch weniger bekommen werden. Die Kosten für Sozialbegräbnisse werden auf jeden Fall explosionsartig steigen.

Kommentare sind geschlossen.