Das Alterseinkünftegesetz – ungerecht für Jung und Alt!

Ver.di Leer klärt am 22. April 2015 auf:

Das Alterseinkünftegesetz – ungerecht für Jung und Alt!

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, Renten werden – abhängig vom Jahr der Verrentung – mit einem zunehmenden Anteil steuerpflichtig. Im Jahr 2005 liegt der steuerpflichtige Teil der Rente bei 50 Prozent. Er steigt dann bis 2020 jedes Jahr um zwei Prozent, danach um ein Prozent. Im Jahr 2040 sind dann 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Im Gegenzug werden die in der Erwerbsphase einzuzahlenden Beiträge für die Altersvorsorge allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.

Pflichtversicherte und Rentner hatten schon deutlich vor dem Alterseinkünftegesetz gegenüber Beamten und Pensionären, aber auch untereinander, massive steuerliche Nachteile. Sie alle blieben dem Bundesverfassungsgericht, der Sachverständigenkommission und dem Gesetzgeber verborgen.

Die Einladung zur Veranstaltung

Die sehr informative Webseite  http://altersarmut-per-gesetz.de/

comic_alterseinkuenftegesetz

Drei anschaulich erklärende Comic-Filme:

Steuerrliche Nachteile für Pflichtversicherte und Rentner

 Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts

 Fehler der Sachverständigenkommission

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7 Kommentare

  1. Der Generation um 1950 wurde das GG beigebracht.

    Nur 1 Generation später wurde gebeugt, ausgerechnet durch die Richtrinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

    Gebeugt wurde der Art. 3 GG gg 20.6 Millionen RentnerInnen in DE, min. seit 1983.

    Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe beugt den Art. 3 GG gg die RentnerInnen in DE, seit min.1983.

    ——————————————————————————–

    Gesendet: Freitag, 17. Juli 2015 08:42

    Bundesverfassungsgericht

    Postfach 1771

    76006 Karlsruhe

    Aktenzeichen AR 64/8/14 vom 27.8.2014

    Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

    Sehr geehrte Herr Präsident,

    meine beiden Schreiben haben Sie lt. Ihren Schreiben vom 5. 9. 2014 z. K. genommen.

    Ich darf wiederholen !!

    Ich frage mich, wer Sie als Präsidenten der BverfG, sind, indem Sie die 20.6 Millionen RentenInnen rügen und die Menschen Rentner als Menschen 2.-Klasse bezeichnen, indem Sie das

    GG Art. 3 beugen.

    Das ist ein schlimmer Fauxpass. Ich nehme an, es haben ca. 1983, liegt mir vor, Ihre Vorgänger veranlasst.

    Es ist bekannt, dass seit 1949 kein einziger Bundeskanzler sich um Renten gekümmert hat. Ausserdem ist DE innerhalb der EU der 28, der einzige Staat der ein 2.-Klassen-Recht in

    der Altersversorgung hat.

    1918 + 1938 wurden die Rentenkassen kpl. geplündert, seit 1957 wurden 700 Mrd. zweckentfremdet. Nachweise von Otto W. Teufel liegen vor.

    Ausserdem sind alle Richter in Deutschland von Anfang an, also 1949, unsolidarisch versichert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rudolf Krhut

    PS: Leider kann ich Ihnen das nicht postalisch zustellen.

  2. Wenn ein Grundrecht durch ein Gesetz eingeschränkt werden soll, muss das Gesetz den entsprechenden Artikel des Grundgesetzes benennen. Dieses Gebot nennt man „Zitiergebot“. Sollte das Alterseinkünftegesetz Grundrechte einschränken, wäre dieses Gesetz wegen des Verstoßes gegen das Zitiergebot gem. Art. 19 GG nichtig, da das Alterseinkünftegesetz keinen Hinweis zum Zitiergebot enthält.

    Mehr unter …. https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2015/05/25/das-zitiergebot-gastbeitrag-und-film-von-werner-may

  3. Auf Youtube nun zu sehen/hören:

    Das Alterseinkünftegesetz und die Folgen – vorgetragen von Dr. Horst Morgan
    am 22. April beim ver.di-Ortsverein in Leer

    Nach dem Alterseinkünftegesetz können Beiträge zu Rentenversicherung vermehrt abgesetzt und Renten dafür höher besteuert werden. Was sich vorteilhaft für Jung und Alt anhört, stellt sich bei genauerer Betrachtung als Betrug an allen Generationen heraus. Denn die höhere Besteuerung aller Renten, ausgelöst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, beruht auf falschen Informationen.

    Das Gericht verwendet größtenteils Renten, die seiner eigenen Quelle widersprechen, Pensionen, die es nach Beamtenrecht nicht gibt und zu versteuernde Zusatzeinkommen, die viermal höher als in der gerichtseigenen Quelle sind.

    Das Gericht geht von Eckrentensteigerungen aus ohne wahrzunehmen, dass die dazu notwendigen Beiträge deutlich stärker stiegen. Es berücksichtigt nicht, dass die Pflichtversicherten zweimal ersatzlos enteignet wurden und dass ihre Pflichtbeiträge fehlende Steuermittel des Bundeszuschusses ersetzen. Dem Gericht entgeht auch, dass Beamte immer einen höheren Steuernachlass für Vorsorgeaufwendungen im Vergleich zu Pflichtversicherten erhielten.

    Die höhere Besteuerung der bestehenden und späteren Renten ist absolut ungerechtfertigt!

    Das ist leider nicht die ganze schlechte Nachricht: So werden z. B. Pflichtversicherte, die nach 2005 in den Arbeitsprozess eingestiegen sind und 2040 oder später verentet werden, einer Doppelbesteuerung unterzogen. Das Alterseinkünftegesetz sorgt dafür, dass Beamte und Pensionäre durch Nichtbegleichung der enteigneten Anleihen, durch Verwendung von Pflichtbeiträgen statt des Bundeszuschusses und durch einen besseren Steuernachlass für Vorsorgeaufwendungen steuerlich subventioniert werden.

    Das Alterseinkünftegesetz ist also in vielerlei Hinsicht ungerecht für Jung und Alt.

    1. Teil https://www.youtube.com/watch?v=-uklCxQU7ks
    2. Teil https://www.youtube.com/watch?v=3zCv9DcgFcE
    3. Teil https://www.youtube.com/watch?v=ROcHMef-elQ
    4. Teil https://www.youtube.com/watch?v=GKcsVvBcob8

  4. Dies alles hat den Rentnern der ” Sozialdemokrat” Gerhard Schröder eingebrockt !!!!!
    Wann endlich will die SPD diese unglaublichen Entscheidungen rückgängig machen ???

  5. Super, Danke für die Information!!
    Zitat aus dem zum Buch “Macht Geld Politik”
    . . . “Im Jahr 2005 lief die Steuerbefreiung für neu abgeschlossene Lebensversicherungen aus.
    Das dämpfte das Geschäft des AWD. Mit der Vermittlung der Policen hatte der Finanzbetrieb immer gut Kasse gemacht. Doch mit dem 1. Januar 2005 trat auch das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. Dahinter verbarg sich nichts anderes als die von Maschmeyer ersehnte “Reform der Reform”. Der AWD-Chef konnte höchst zufrieden auf das neue Gesetz schauen. . . . .
    “Und der Boss stimmte seine Leute ein, etwa in einem Editorial für die AWD-Mitarbeiterzeitung: “Die Silvesternacht ist vorbei, willkommen in 2005! (…)
    Ab Januar 2005 tritt das neue Alterseinkünftegesetz in Kraft. So Traurig es eigentlich ist, dass die größte Kürzung der gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet, wir haben hervorragende Arbeitsbedingungen. (…) Das ist eine Riesenchance, denn im Schnitt werden den Menschen 1000 Euro Rente fehlen.” Der AWD-Chef frohlockte: “Wie heißt es so schön, des einen Leid, ist des anderen Freud.” Zynischer geht es kaum!

    Über Rentenfragen entscheiden ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind, bei denen gibt es auch keine, die zum Hororszenario hochgepuschte Demografie. Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach “hergebrachten” Grundsätzen zu regeln. Welchen “hergebrachten” Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben. Es bedarf einer Erwerbstätigen, bezw. Bürgerversicherung, die alle Einkommen erfasst, ohne private Saugnäpfe dazwischen ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt. Wäre der Riester-Rürupbetrug, die Teilprivatisierung der gRV und die vielen anderen Rentenkürzungen durchgesetzt worden, wenn alle Einkommen gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen wären? Leider manifestieren diese Zustände und Zerstörung der GRV das BVerfG durch diverse Entscheidungen, die die Rentenbeiträge zu öffentlichen Beiträgen gemacht haben, woraus sich bisher alle Finanzminister munter bedienen.

  6. Es ist aller höchste Zeit, dass endlich Pensionen und Renten angeglichen werden.
    Es ist aller höchste Zeit, dass eine Bürgerrente geschaffen wird, in die alle, also jedermann, einzuzahlen hat, und —
    es ist aller höchste Zeit, dass die Begrenzung wegfällt, d.h. dass man Einzahlungen
    in die Rentenkasse vom vollen Gehalt machen muss.
    Tony Ried.

    1. Warum redet keiner über die Vorsorge der Betriebsrenten, denn da sollte man nicht vergessen das wegen einer Verfassungsbeschwerde durch einen Beamten dem Arbeitnehmer von der Betriebsrente seit dem 01.01.2004 durch eine Gesetzesänderung Krankenkassenzuschüsse abgezogen werden, obwohl es in der BRD lt. allen Politikern mit Frau Merkel an der Spitze keine Gesetzesänderung ohne Startpunkt gibt, warum werden dann alle Verträge vor 2004 mit einbezogen. Weil wir Arbeiter und keine Beamten sind?

      Dieter Liebhäuser

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