Das Alterseinkünftegesetz – ungerecht für Jung und Alt!

Ver.di Leer klärt am 22. April 2015 auf:

Das Alterseinkünftegesetz – ungerecht für Jung und Alt!

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Das heißt, Renten werden – abhängig vom Jahr der Verrentung – mit einem zunehmenden Anteil steuerpflichtig. Im Jahr 2005 liegt der steuerpflichtige Teil der Rente bei 50 Prozent. Er steigt dann bis 2020 jedes Jahr um zwei Prozent, danach um ein Prozent. Im Jahr 2040 sind dann 100 Prozent der Rente steuerpflichtig. Im Gegenzug werden die in der Erwerbsphase einzuzahlenden Beiträge für die Altersvorsorge allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.

Pflichtversicherte und Rentner hatten schon deutlich vor dem Alterseinkünftegesetz gegenüber Beamten und Pensionären, aber auch untereinander, massive steuerliche Nachteile. Sie alle blieben dem Bundesverfassungsgericht, der Sachverständigenkommission und dem Gesetzgeber verborgen.

Die Einladung zur Veranstaltung

Die sehr informative Webseite  http://altersarmut-per-gesetz.de/

comic_alterseinkuenftegesetz

Drei anschaulich erklärende Comic-Filme:

Steuerrliche Nachteile für Pflichtversicherte und Rentner

 Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts

 Fehler der Sachverständigenkommission