Die Sozialversicherungskassen bluten für die „schwarze Null“.

Die Rentenversicherungsbeitragszahler finanzierten der Bundesregierung im Jahr 2020 einen Schattenhaushalt von 37 Milliarden Euro. Das ist aber völlig belanglos – findet jedenfalls die Presse in diesem Land. Stattdessen wird über angebliche Überlastungen der Jungen durch die Altersversorgung breit berichtet. Faktenfreiheit und Falschfakten beherrschen die Medien.

Im Oktober veröffentlichte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eine Bilanz „Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschuss 2020“. Daraus wird deutlich: die nicht beitragsgedeckten Leistungen (hin und wieder auch „versicherungsfremd“ genannt), betrugen 112,4 Milliarden Euro. Dafür überwies der Bund eine Summe von lediglich 75,3 Milliarden Euro. Die Deckungslücke von 37,1 Milliarden Euro wurde aus Beitragsgeldern geschlossen (Dokument hier). Das kann durchaus als eine Art Sondersteuer von den Beitragszahlern verstanden werden – die Finanzminister führen seit 1957 Schattenhaushalte, die aktuell dramatisch ansteigen. Das wird durch die „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ (ADG) seit Jahren genau aufgerechnet.

Zu den 37 Milliarden Euro der Rentenversicherung kommen noch ca. 26 Milliarden Euro der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die für allgemeingesellschaftliche Aufgaben ausgegeben, aber nicht vom Bund ausgeglichen werden (Gutachten des IGES Instituts im Auftrag der GKV für 2019). Berücksichtigt man noch die Unterdeckung der nicht beitragsgedeckten Leistungen bei den Pflegeversicherungen und bei der Arbeitslosenversicherung, kommt eine Summe zwischen 65 und 70 Milliarden Euro zusammen. Damit werden ca. 15% bis 20% des Bundehaushalts nicht über die Bücher des Finanzministeriums geführt, sondern über die Kassen der Sozialversicherungen. Ein riesiger Schattenhaushalt, finanziert nicht aus Steuereinnahmen oder Krediten, sondern durch Beitragsgelder. Die Sozialversicherungen werden per Gesetz angewiesen versicherungsfremde Leistungen zu bezahlen und danach weigern sich die Finanzminister, die so entstandenen Kosten vollständig auszugleichen. So etwas nennt man an anderer Stelle die Zeche prellen.

Beiträge leisten nur die abhängig Beschäftigten, die Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen beziehen. Beamte, Selbständige, Politiker und Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen, werden schadlos gehalten. Gesetzlich veranlasste Sozialleistungen, die aus gesamtgesellschaftlichem Interesse gewährt werden, müssen von den unteren Einkommensklassen bewältigt werden. Selbst Beschäftigte, die wegen niedriger Löhne keine Steuern zahlen, werden so zur Finanzierung staatlicher Leistungen herangezogen. „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG)“? Das soziale verblasst immer stärker.

Zurück zur Bilanz der Deutschen Rentenversicherung über nicht beitragsgeckte Leistungen. Die folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der letzten 20 Jahre und die Dynamik der Mehrbelastung:20 Jahre und die Dynamik der Mehrbelastung:

Im Jahr 2009 sah die Lage noch ziemlich entspannt aus. Sinkende Kriegsfolgelasten und steigende Bundesmittel reduzierten die Deckungslücke. Für das Jahr 2017 wurde sogar eine nahezu ausgeglichene Bilanz prognostiziert. Was dann ab 2014 passierte, war das genaue Gegenteil:

Die nicht beitragsgedeckten Leistungen stiegen bis 2017 entgegen der Prognose um 21 Milliarden Euro. Demgegenüber fielen die Bundesmittel um 9 Milliarden Euro geringer aus als erwartet. Die Deckungslücke sprang auf den Rekordwert von 31 Milliarden Euro. Bereits drei Jahre später waren es schon 37 Milliarden Euro und die Tendenz ist mindestens bis 2025 weiter steigend. Die Gründe für diese gewollte Entwicklung sind die Rentenreformen 2014 und 2017 („Mütterrente“ I und II, Höherwertung der Ostrenten bis 2025, Rente ab 63+ ohne Abschläge, Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten). Für die so veranlassten Mehrausgaben gab es keine zusätzlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt. Sie müssen andauernd durch die Beitragszahler getragen werden, obwohl sie so gut wie ausschließlich gesamtgesellschaftlich begründet waren.

Zur Verdeutlichung die Ausgaben für die Kindererziehungszeiten („Mütterrenten“):

Für Kinder, die nach 1992 geboren wurden, werden 3 Jahre mit je einem Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für diese Anwartschaften leistete der Staat 2020 Beiträge von 16 Milliarden Euro an die DRV. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden seit 2017 statt einem, 2,5 Jahre mit je einem Entgeltpunkt bewertet. Dafür wurden keine Beiträge geleistet. Die Ausgaben stiegen von 6 auf 19 Milliarden Euro. Das Mehr von 13 Milliarden wird nicht kompensiert. Ein weiterer wesentlicher Sachverhalt: Die Ost-/Westangleichungen der Renten erhöhten sich durch die Höherbewertungen ab 2017 von 14 auf 32 Milliarden Euro. Auch hier kein Ausgleich aus dem Bundeshaushalt. Eine gründlichere Darstellung über die nicht beitragsgedeckten Leistungen sind hier zu finden: Ein Sozialstaatsskandal, der zugleich ein Presseskandal ist.

Faktenunterdrückung und Verbreitung falscher Fakten – Totalversagen bei der vierten Gewalt.

Von all dem erfährt man in den Medien nichts. Schweigen im Blätterwald und Rauschen bei den Sendern. Unerklärlich, warum Vorgänge, bei denen es um unglaublich hohe Milliardenbeträge geht und hinter dem sich ein sozialpolitischer Skandal verbirgt, einfach ausgeblendet bleiben. Das sollte ein Untersuchungsgegenstand der Medienwissenschaft sein.

Stattdessen geht bei den angekündigten Rentenerhöhungen im nächsten Jahr die mediale Post ab. Um nur zwei Prototypen zu nennen:

BILD: „Goldene Jahre für Rentner! Aber: Zahlen müssen Arbeitnehmer.“

Handelsblatt: „Die Rentenerhöhung ist ungerecht… Das ist den Jüngeren schwer vermittelbar. Die Ampelkoalition sollte für Generationengerechtigkeit sorgen.“

Nicht nur, dass viele Journalist*innen anscheinend nicht in der Lage sind, den Durchschnitt von vier Jahren zu berechnen (0% (2021) + 5,2% (2022) + 4,9% (2023) + 0% (2024)= 10,1%, geteilt durch 4 ergibt 2,5% pro Jahr). Sie würden darauf kommen, dass die Renten durchschnittlich um 2,5% steigen, die Lohnsteigerungen aber auf 3% prognostiziert werden. Sind Journalist*innen schon nicht in der Lage, so einfache Rechnungen anzustellen, scheinen sie im Traum nicht darauf zu kommen, investigativ folgenden Fragen nachzugehen:

– Wie kann es sein, dass seit Jahren angeblich steigende Mehrbelastungen der Beitragszahler beklagt werden, aber die Beitragssätze auf 18,6% gesunken sind, wo sie wahrscheinlich bis 2023 bleiben werden?

– Wie kann es sein, dass der Beitragssatz damit auf den Stand von vor 35 Jahren zurückgegangen ist, obwohl der Anteil der über 65jährigen an der Gesamtbevölkerung in diesem Zeitraum um 50% gestiegen ist?

– Wie kann es sein, dass der Beitragssatz sinkt, obwohl die nicht beitragsgedeckten Leistungen, ohne Zahlungsausgleich des Bundes, exorbitant steigen?

– Wie kann es sein, dass trotz der Mehrbelastungen und der gesunkenen Beitragssätze, die Rücklagen der DRV mit 40 Milliarden Euro ein Allzeithoch erreichte?

– Wie kann es sein, dass von einschlägigen, als Wissenschaftler getarnten Versicherungslobbyisten ständig behauptet wird, das Rentensystem stehe vor dem Kollaps, obwohl die Altersversorgungsaufwendungen in Deutschland gerade einmal 10% des Bruttoinlandprodukts ausmachen? Dass dagegen in Österreich knapp 14%, in Frankreich und Spanien über 14% ohne „Kollaps“ aufgewendet werden, wird nicht zur Kenntnis genommen und schon gar nicht berichtet.

Kann es sein, dass die meinungsbeherrschenden Medien davon nichts mitbekommen? Das ist sehr unwahrscheinlich. Die Antwort sieht wohl eher so aus: Aufklärung ist nicht gewollt. Das stört nur die Erzählungen des neoliberalen Mainstreams. Die journalistische Bearbeitung von sozialen Themen erfolgt zunehmend durch die Wirtschaftsressorts und die Wirtschaftsredakteure schreiben in der überwiegenden Mehrzahl mit stark neoliberal eingefärbten Brillen. Eine weitere Antwort ist natürlich die interessengeleitete Besetzung der Chefredaktionen durch die Besitzer bzw. Aufsichtsgremien der Medien.

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Noch eine Richtigstellung zu der falschen Behauptung, die Rentenversicherung erhalte Zuschüsse von über 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt:

– Der sogenannte Bundeszuschuss, der, wie oben dargestellt, faktisch kein Zuschuss, sondern eine unvollständige Kompensation für versicherungsfremde Leistungen darstellt, beträgt 75,3 Milliarden Euro.

– Dazu kommen die Beiträge für Erziehungszeiten nach 1992 geborener Kinder in Höhe von 16 Milliarden Euro.

– Bundeszuschuss an die Knappschaft (quasi Sozialplankosten für den Strukturwandel im Kohlebergbau und bei der Bahn) von 5 Milliarden Euro und

– Erstattungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – AAÜG – (Leistungen aus DDR-Sonderversorgungssystemen) über 6 Milliarden Euro.

Wer aus all dem Überschriften produziert wie wieder prototypisch die BILD-Zeitung am 16.11.21:

STEUER-ZUSCHUSS EXPLODIERT! Der Bund musste 106 Milliarden Euro aus dem Haushalt zuschießen“

und, damit nicht genug, nachlegt:

„Arbeitnehmer müssen 10-Prozent-Zeche für Rentner zahlen.Der überraschend starke Anstieg der Bezüge für Senioren in den nächsten zwei Jahren um voraussichtlich gut 10 Prozent (BILD berichtete) muss finanziert werden. Und zwar von denjenigen, die jetzt in die Rentenkasse einzahlen. Was droht, ist eine Explosion des Rentenbeitrags.“…

betreibt Desinformation und Hetze, allein mit dem Ziel die jungen und älteren Generationen gegeneinander aufzuhetzen.

(Reiner Heyse, 17.11.2021)

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12 Kommentare

  1. Lt. “Bild am Sonntag” v. 28.11.2021 will die künftige Bundesregie-rung den z. Zt. ausgesetzten Nachholfaktor wieder einführen, was zur Folge hätte, daß die angekündigte Rentenerhöhung für 2022 i. H.v. 5,2 % (West) und 5,9% (Ost) dann geringer ausfallen würde! Ich vermute mal, daß damit der 10 Mrd. – Finanzstock für die geplante Aktienrente, der eigentlich aus Haushaltsmitteln bereitgestellt werden sollte, finanziert werden soll! Wer immer noch glaubt, daß es sich um “Volksvertreter” handelt, die alle 4 Jahre gewählt werden, der glaubt auch, daß es den Weihnachts-mann gibt! Die Umverteilung von unten nach oben geht munter weiter und der “RECHTSSTAAT”, wenn wir denn je einen hatten, schaut wie immer tatenlos zu!

  2. Pingback: Hinweise der Woche – Welt25

  3. Die Deckungslücke ist sogar noch weitaus größer. Der Grund ist, dass die Ausgaben für Hinterbliebenenrenten künstlich klein gerechnet werden. Die GRV hat in 2020 rund 41 Mrd. Euro für alle Hinterbliebenenrenten ausgegeben. Davon werden aber nur 16,2 Mrd. auch als “versicherungsfremd” ausgewiesen, weil der Rest über ein “Rentensplitting” entstanden ist. Mit dem Splitting werden während einer Ehe die Rentenpunkte hälftig auf die Ehepartner verteilt. Und während echte Hinterbliebenenrenten nach einer Einkommensanrechung ggf. gekürzt werden, passiert das bei “Splittingrenten” nicht. Da aber auch “Splittingrenten nicht auf eigenen Beiträgen des Ehepartners beruhen, müssten sie auch als versicherungsfremd gelten.

    Quellen: Rentenversicherung in Zeitreihen Oktober 2021, S. 247 sowie das im Artikel genannte Dokument “Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschuss 2020”

  4. Nachtrag (stelle soeben fest, dass der 2. Teil meines Beitrags “verloren gegangen ist ): nach dem nachstehenden Teil
    “….(bisher erworbene Pensionsrechte können von mir aus als Bestandsschutz beibehalten werden – aber ab sofort dann gleiches Recht / Ansprüche für alle!)”
    sollte noch kommen:
    “oder es werden aus der Rentenversicherung nur noch Leistungen ausbezahlt, an diejenigen, die echte Ansprüche durch Einzahlung etc. erworben haben. Alle anderen Sozial-Leistung (von Frührente bis Aufschläge für Mindestrente, von Leistungen für Ausfallzeiten oder Ersatzzeiten für Mutterschutz, Aus- und Fortbildung bis was weiß ich, müssen dann über andere Sozialkassen ausbezahlt werden. Oder die Rentenversicherung muss eben jeden einzelnen Euro als Beitrag vom Staat (d.h. von den Steuern aller Bürger) erhalten. Auch gibt es noch Einsparmöglichkeiten! Wozu gibt es neben der RV-Bund noch andere Rentenversicherungsträger (Bsp. Knappschaft Bahn-See) mit gleichen Leistungsaufgaben?

    1. Wer hat was einbezahlt?
      Ich habe Zeit meines Lebens keinen Cent einbezahlt, sondern den mir in betrügerischer Absicht nicht gehörende Geldvolumenanteil Gemeinwohl und Soziale, habe ich pflichtbewusst, dem Staat zurückgegeben!
      Dieses Lügenspiel der Umlage der anteiligen Wirtschaftseinnahmen aus den Gemeinwohl- und Sozialausgaben über die Erwerbseinnahmen dient dem Regime!
      Die Geldschöpfung korrekt organisiert, fragt weder nach Erwerbsarbeit, Demografie noch Kosten, sondern nur die Sinnfrage! Es fehlt kein Geld, es wird nur für Wenige, strafrechtlich relevant, abgezweigt.
      Frau Wally Wallner, wahrscheinlich meinen Sie, wie 99,97% der Menschen, sie würden Geld auf die Bank bringen! Wahrscheinlich vom Himmel zugeflogen!

  5. Wer sich als Zahler wähnt, wandelt als Phantom durch die Gegend! Das Betrugskonstrukt der Umlage der anteiligen Geldschöpfung für das Gemeinwohl und Soziale über das Erwerbseinkommen, suggeriert einen Zahler, welcher nicht existiert!
    Die Geldschöpfung deckt sämtliche Wirtschaftsfaktoren ab, Lebensunterhalt, Sparen, Steuern und Soziales, es geht nur um Umlage oder Austausch der Leistungen!
    Sollte man irgendwann begreifen können, denn das Lügenkonstrukt, wie beim inexistenten Virus, ermöglicht den Spieltrieb der Puppen am Draht der Macht. Wie Figura zeigt!

  6. Komisch ist, dass sich immer Personen über die Leistungen der Rentenversicherung alterieren, die selbst sich “so sozial verhalten”, indem sie nichts einzahlen, weil ihre Altersversorgung anderweitig gesichert ist (Politiker, Beamte usw. durch alimentierte Dauerversorgung vom Staat, Journalisten etc. durch berufständige Versorgungswerke, Unternehmer durch Privatversicherungen usw.). Entweder zahlen künftig ALLE in die Rentenkasse ein – und erwerben alle auf Basis der Einzahlungshöhe -und Dauerdie gleichen Leistungen (bisher erworbene Pensionsrechte können von mir aus als Bestandsschutz beibehalten werden – aber ab sofort dann gleiches Recht / Ansprüche für alle!

  7. Zitat aus Absatz 3 [Gesetzlich veranlasste Sozialleistungen, die aus gesamtgesellschaftlichem Interesse gewährt werden, müssen von den unteren Einkommensklassen bewältigt werden.]
    Das ist so nicht korrekt!
    Hier entsteht der Eindruck, daß ausschließlich die unteren Einkommensklassen, wobei ” unteren ” noch zu definieren wäre, für Sozialleisten aufkämen.
    Bitte kein falsches Bild aufbauen und somit “obere Einkommen ” stigmatisieren….

    1. Es bezahlt niemand nur einen Cent! Wenn Sie einen Summe erhalten, welche nicht Ihnen gehört, um Sie an den Staat weiterzugeben, haben Sie doch keinen Cent bezahlt! Dieses Lügenkonstrukt, hat mit dem Nichtverstehen des Geldsystems zu tun!
      Sie können mich gerne kontaktieren, ich erkläre das Geldsystem, wie man es leider nicht lernen kann!
      georg p bender at hispeed p ch (p = Punkt)

  8. Absatz 3-Zur Beitragsbemessungsgrenze etwas ungeschickt formuliert. Richtig wäre: alle abhängig Beschäftigten beteiligen sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze an der Rentenzahlung. Lediglich das Einkommen darüber bleibt unberücksichtigt. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, daß später die erreichten Rentenpunkte ausschlaggebend sind, nicht das letzte Nettoeinkommen. Soll heißen, für das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht in die Rente eingezahlt, später auch nichts ausgezahlt

  9. Es ist ja auch einfacher als die Priviligierten und Vermögenden in diesem Land angemessen zur Kasse zu bitten! Und da unsere “unabhängige Justiz” auch selbst davon profitiert wird diese Vorgehensweise für Recht erklärt!
    Eine Umverteilung von unten nach oben und zwar nicht aus Not sondern aus rein niedrigen Beweggründen (Allgemein versteht man unter niedrigen Beweggründen Tatantriebe, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.

  10. Diese Bundesregierung ist ein total Versagen auf ganzer Strecke, es wird Zeit das man deren Bezüge kürzt und Sie zur Rechenschaft zieht. Wir sehen das ja auch in Zeiten von Corona.

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