Petition gestartet: “ALTER OHNE NOT ist ein Grundgesetzgebot!”

alter_ohne_not_soli_johannes                        Johannes Müllner, der Initiator der Petition

 

Die Initiative von Johannes Müllner, Sprecher der DGB-Senioren Hamburg, verdient unbedingte Unterstützung. (hier seine Internet-Seite)

Im Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Aber die Würde einer ganzen Generation, ca. 25 Millionen älterer Menschen, wird nicht nur angetastet, sie wird massiv verletzt,

  • wenn Millionen durch gesetzliche Regeln, also gewollt, in die Altersarmut gedrückt werden,
  • wenn Älteren, wahrheitswidrig, rücksichtslose Ausbeutung der Jüngeren vorgeworfen wird,
  • wenn gefordert wird, ihr Stimmrecht bei Wahlen solle nicht mehr voll gelten,
  • wenn verlangt wird, ihnen Operationen aus Kostengründen zu versagen,
  • wenn entwürdigende Behandlungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen täglich passieren.

Die Liste der Verletzungen der Menschenwürde älterer Menschen ließe sich seitenlang weiterführen. Diese Entwürdigungen sind von der überwiegenden Mehrzahl der Bürger in diesem Land nicht gewollt. Sie wird aber durch Gesetze und tonangebende Politiker und „Wissenschaftler“ betrieben.

Es ist wirklich höchste Zeit, dass die Wahrung der Würde älterer Menschen ausdrücklich als Staatsziel im Grundgesetz verankert wird.

Deshalb: Unterstützt/unterstützen Sie die Petition. Werbt/ werben Sie in eurem/ Ihrem Bekannten-, Freundes-, Kollegenkreis dafür, dass diese Petition mindestens 50.000 Unterstützer bekommt, damit sie durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich behandelt werden muss.

hier zum herunterladen: Petitionstext mit Unterstützungsliste und Begründung.

Der Wert der Alten – Lyrik von Johannes Müllner

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7 Kommentare

  1. So kann es nicht weitergehen! Seit 1. Mai in Ruhestand erlebe ich “Live” wie der Staat die ersparte Altersvorsorge wieder einschrumpft! In 1994 habe ich eine Direktversicherung abgeschlossen, in 2004 führte die SPD das GMG-Gesetz zur Modernisierung der Krankenversicherung ein und griff auch auf bestehende Verträge zu. Jetzt muss ich monatlich über 10 Jahre verteilt die Sozialabgaben nachzahlen!!! Einschl. der von meinem Arbeitgeber über diesen Zeitraum eingesparten Sozialabgaben. Sehr arbeitgeberfreundlich von der SPD eingefädelt!!! Auf diesem Wege werden mir von meinem sauer ersparten Altersrücklagen (ich habe 20 Jahre lang auf sämtliche Sonderzahlungen und das Weihnachtsgeld verzichtet) über 10 Jahre insgesamt 15.000,00 Euro gestohlen! Dieses Geld fehlt mir! Noch schlimmer, den jungen Menschen wird erzählt, sie sparen bei Abschluss dieser Direktversicherung Sozialabgaben und Steuern, dass diese nachträglich im Ruhestand wieder eingefordert werden einschl. der vom Arbeitgeber eingesparten Sozialkosten, wird kaum propagiert! Dies ist ein Thema, vor allem für die junge Generation, die sich auf die Auszahlung der Gesamtsumme verläßt und hinterher verlassen ist!

  2. Moin, ich habe für den Seniorenaufstand schon Stimmen gesammelt und festgestellt, daß es nicht einfach ist, an Leute heranzukommen.
    Warum kann dieser Petitionsaufruf nicht über das Internet gezeichnet werden. Bei mehreren Aktionen dieser Art kamen schnell viele Stimmen zusammen. Wir Menschen sind heutzutage bequem und erledigen die Dinge in vielen Fällen lieber vom pc oder smartphone aus.
    … Ist ja vielleicht mal ein Tip, den man sich überlegen sollte…

    Freundliche Grüße,
    Hans-J. Zerbig

  3. Frage einer Nicht-Juristin:
    Gibt das keinen Anlass zu einer Verfassungsbeschwerde/ Verfassungsklage?

    Ich stelle mir vor, wie die, die jetzt lauthals verkünden, wessen diese (renitenten) Alten gerade nicht mehr würdig sind, dann öffentlich bekennen müssten, was sie selbst zu diesem Grundgesetzbruch a) veranlasst hat und b) was sie strategisch da durch gewonnen haben und c) was sie evtl.(?) pekuniär einsacken konnten?.
    Das Ganze in einer Wiederholungsschleife, damit diese Nachricht auch wirklich niemandem entgehen kann
    Schätze aber, Teflon beschichtete Gewissen werden davon nicht weiter berührt, die sind wohl gegen Moral und Ethik immun, ebenso wie gegen Gesetzesbruch.

    Vielleicht, weil das ihr täglich Brot und Acker ist?

    Bei so hässlicher Politik, so einseitig bevorteilender Politik fällt mir leider nichts Positives mehr ein.

    L.G.

    Sigrid Randschau

    1. Die Menschenwürde wird allein schon durch unser Zweiklassensystem verletzt!
      . . . Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb besser stellt, in dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach “hergebrachten” Grundsätzen zu regeln. Welchen “hergebrachten” Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.

      Petitionen? Gibt es genug, alles nur Augenwiswcherei und Volksverdummung:
      siehe hier Strafanzeige:
      http://www.houseofobjects.de/FotoPage/pages/Praesentationsdaten/2004/anzeige_bmas_2014_dokumentverweis.pdf

      Petition:
      http://altersarmut-per-gesetz.de/aktuelles/petitionen-einfach-lachhaft-1/

      Solange das Grundproblem nicht gelöst ist, die Aufteilung des Sozialsystems, wie im Ständestaat des 19. Jahrhunderts, auf Kosten der gesetzl. Versicherten, mit wahnwitzige Privilegien für Beamte, Politiker und anders berufständisch Versicherte, wird es keine nachhaltige Lösung geben!!!
      Nämlich alle zahlen in eine gRV ein, ohne private Saugnäpfe dazwischen, ohne Beitragsbemessungsgrenze, Auszahlungen nach unten wie oben gedeckelt- nach Einzahlung angepasst, den Riesterbetrug rückabwicklen, eine alle (!!!!) Ausgaben bilanzierende Buchhaltung der gRV, rentenfremde, allegemeinstaatliche Aufgaben aus Steuermitteln, den Bundeszuschuss als das was er ist beim Namen nennen, es sind seit 1957 nur Teilerstattungen!!!!! – keine Zuschüsse – die der gRV bis heute rund 700 Mrd. Euro Fehlbetrag auflasten,
      das Alterseinkünftegsetz korrigieren,
      die Entscheidungen des BVerfG revidieren, die die Rentenbeiträgen zu öffentlichen Mitteln der Poiltik ausgeliefert haben,
      alle müssem gleichermaßen von rentenpolitischen Entscheidungen betroffen sein!

      So muss es auch für gesetzl. Rentenversicherte gelten:
      Bemerkenswert ist eine Entscheidung des BverfG zur Künstlersozialkasse, die folgerichtig Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen ausschließt, genau das aber wird den gesetzlich Rentenversicherten verweigert, für sie gilt die übergeordente Entscheidungsfreiheit des Gesetzgebers. Damit ist auch die Sebstverwaltungsautonomie der GRV ausgehebelt:
      . . . . Bundesverfassungsgericht
      Beschluß des Zweiten Senats vom 8. April 1987
      -2 BvR 909, 934, 935, 936, 938, 941, 942, 947/82, 64/83 und 142/84
      . . “Die Gefahr der Aushöhlung besteht insbesondere dann, wenn die Sonderabgaben unter Berufung auf Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern ausgedehnt und so ausgestaltet werden, daß sie an die Stelle von Steuern treten können. Wegen dieser Konkurrenz versagt es das Grundgesetz dem Gesetzgeber kompetenzrechtlich, Sonderabgaben zur Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden . .
      . . Der Gesetzgeber kann sich seiner Regelungskompetenz für die Sozialversicherung nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen. Die Finanzmasse der Sozialversicherung ist tatsächlich und rechtlich von den allgemeinen Staatsfinanzen getrennt. Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen.”

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