6. Alterssicherung ist Sozialstaatsgebot

Der Sozialstaat garantiert die Erfüllung der Ziele.

Das Sozialstaatsgebot aus Art. 20 GG erfordert die Versorgungssicherheit der älteren Menschen. Zur Würde des Menschen (Art.1) gehört auch die ausreichende materielle Versorgung.

Erstrebenswert ist eine Ergänzung der Verfassung, in der, ebenso wie für Kinder und Jugendliche, die besonderen Aufgaben des Staates für ältere Menschen festgelegt werden.

 

Zur Orientierung und zum besseren Verständnis:

Im Juni 2015 startete Johannes Müllner die Petitionsinitiative zu einer Grundgesetzerweiterung, die immer aktueller und dringender wird: „Alter ohne Not ist Grundgesetzgebot“

 

Der Artikel 3 GG soll durch einen Zusatzartikel 3a GG ergänzt werden, in dem die Wahrung der Würde älterer Menschen als Staatsziel eindeutig formuliert wird:

„Der Staat bekennt sich ausdrücklich zur Wahrung der Menschenwürde seiner älteren Bürgerinnen und Bürger.

Er fördert ihre Rechte auf ein selbstbestimmtes diskriminierungsfreies Leben und sichert ihnen ein Alterseinkommen das den Lebensstandard sichert und Altersarmut verhindert. Für eine Gesellschaft, die sich zu den Menschenrechten bekennt, muss es selbstverständlich sein, der älteren Generation als Anerkennung für ihre Lebensleitung ein menschenwürdiges Älterwerden zu sichern.“

 

Zur Begründung wird ausgeführt:

• Teile der Politik, aber auch der Bevölkerung betrachten die älter werdende Gesellschaft als Bedrohung. Szenarien wie demografische Katastrophe, Unbezahlbarkeit der Renten, Ausbeutung der Jungen und Diktatur der Alten beeinflussen das Bewusstsein. Die ältere Generation wird als Last deklariert. Diese Entsolidarisierung ist zutiefst inhuman!

 

• Für eine den Menschenrechten verpflichtete Gesellschaft muss es selbstverständlich sein, der älteren Generation als Anerkennung für ihre Lebensleistung und aus humanitären Gründen ein menschenwürdiges Älterwerden zu sichern. Diese Verpflichtung sollte im Grundgesetz verankert werden. Es darf keine Zweifel an diesem Ziel geben.

 

• Mit dem grundgesetzlich festgelegten Bekenntnis muss der Staat seinen älteren Bürgerinnen und Bürgern ein Alterseinkommen sichern, das den Lebensstandard sichert und Altersarmut verhindert.

 

• Die mit der Agenda 2010 ausgelöste Rentenpolitik hat zu einer systematischen Rentenkürzung durch Absenkung des Rentenniveaus und zu unzureichenden Angleichungen der Bestandsrenten geführt. Diese staatlich gewollte Benachteiligung der älteren Generation verletzt ihre Menschenwürde.

 

• Der Anteil an Armutsopfern als Folge dieser Politik wächst, besonders durch die Zerschlagung des “normalen” Arbeitsmarktes. Ergebnis ist eine enorme Zunahme von Niedrigeinkommen, die zu steigender Altersarmut führt.

 

• Statt die Lebensleistung der älteren Generation zu würdigen, wird im öffentlichen Diskurs zunehmend auf die ökonomischen Belastungen durch älter werdende Menschen hingewiesen. Die Gesellschaft muss diese Diskriminierung zum Anlass nehmen, ihr Verhältnis zu den älteren Menschen neu zu bestimmen. Dafür ist folgendes Motiv entscheidend:

 

• Die Menschenwürde der älteren Generation hat Priorität. Ein angeblicher Generationenkonflikt, fragwürdige demografische Einwirkungen oder vermeintliche ökonomische Belastungen dürfen die Würde der älteren Menschen nicht antasten.

 

• Die daraus entstehende zunehmende Benachteiligung muss die Gesellschaft veranlassen, ihr Verhältnis zu den älteren Menschen neu zu bestimmen. Dabei sollte ein Motiv entscheidend sein: Die Menschenwürde der älteren Generation hat Priorität. Sie darf auch nicht durch den so genannten Generationenkonflikt, angebliche demografische Einwirkungen, vermeintliche ökonomische Belastungen oder sonstige Einflüsse angetastet werden

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