Die Renten GroKo wäre eine Koalition gegen die Rentner

Die Renten-GroKo wäre eine Koalition gegen die Rentner

(Dieser Artikel versteht sich auch als Beitrag zur NoGroKo-Kampagne – das GroKo Symbol stammt von Telepolis)

Hierzu erreichte die NachDenkSeiten ein ergänzender Leserbrief, den wir am Ende eingefügt haben.

Die SPD-Führung ist stolz auf ihre Verhandlungsergebnisse zur Rente. CDU und CSU sind ebenfalls zufrieden.

Die Rentnerinnen und Rentner können es nicht sein. Die zukünftigen Rentnergenerationen sollten alarmiert sein. Ein paar Verbesserungskrümel, die sich teilweise als vergiftet erweisen, können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter betrieben und der zunehmenden Altersverarmung nichts entgegengesetzt wird.

Das wird an 6 zentralen Punkten deutlich:

1.  Rentenstabilisierung – ein schönes Versprechen? – von wegen:

„Wir (werden) die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.“

Dazu drei Anmerkungen:

a. Das bedeutet Stabilität auf das seit 2003 um über 10 % abgesenkte Niveau. Die Rentensenkungen der letzten 15 Jahre sollen also schon mal abgesichert werden.

b. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Dezember 2017 verlautbart: bis 2024 können Niveau und Beitragssatz auf dem heutigen Stand gesichert werden. Das gilt natürlich nur, wenn nichts dazwischen kommt. Wenn die neue GroKo dazwischenkommt kann es eng werden, weil alle Verbesserungen (Erwerbsminderungsrente; Mütterrente II; Grundrente) aus Beitragsgeldern finanziert werden sollen.

c. Das „Rentenniveau vor Steuern“ sagt wenig aus. Die ganze Wahrheit bringt die Rente nach Steuern, also der tatsächlich verfügbare Geldbetrag. Und die wird weiter sinken, weil der Besteuerungsanteil der Rente bis 2040 Jahr für Jahr steigen wird (nachgelagerte Besteuerung – siehe ausführlicher hier oder hier). Das reale Rentenniveau nach Steuern wird von 61,1 % bis 2025 auf 58,8 %, also um 2,3 Prozentpunkte = 3,8 % sinken.

2. Verhindert die Grundrente Armut? – wohl kaum:

„Die Lebensleistung von Menschen …  soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung.“

Dazu vier Anmerkungen:

a. Zunächst ist das ein “Nachfolgeversprechen“ der Lebensleistungsrente aus dem letzten Koalitionsvertrag (2013). Die letzte GroKo hatte versprochen, dass RentnerInnen, die mindestens 35 Jahre Beiträge bezahlt hatten, eine Rente für 30 Entgeltpunkte bekommen. Das wären heute: 30EP x 31,03 € = 931 € brutto. Netto etwa: 830 €. Daraus ist ja bekanntlich nichts geworden.

b. Das neue Versprechen heißt jetzt: Grundrente. Sie soll 10 % über der Grundsicherung liegen. Der aktuelle Grundsicherungsbetrag liegt bei 800 €. Es kämen also etwa 880 € raus. Um zu bewerten, ob das ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut ist, muss man folgendes berücksichtigen: Die Grundsicherung, früher Sozialhilfe, soll verhindern, dass Menschen obdachlos sind und hungern. Die international vereinbarte Definition der Armutsgefährdungsschwelle beträgt aber 60 % des mittleren Einkommens. Das waren im letzten Jahr etwa 1.050 €. Die angepeilte Grundrente liegt also dichter an der Grenze der absoluten Armut, als an der relativen Armutsschwelle (“Der Mensch lebt nicht vom Brot allein” – er ist ein ein soziales und kulturelles Wesen).

c. Die Deutsche Rentenversicherung hat in der letzten Woche besorgt darauf hingewiesen, dass die Grundrente aus Steuermitteln zu finanzieren wäre (gesellschaftliche Fürsorgemaßnahme) und nicht aus Beitragsmitteln. Tatsächlich fehlen im Finanzierungsplan für die GroKo-Projekte Mehrausgaben für die Rentenmaßnahmen gänzlich. Sollte das so eintreten, wäre das ein weiteres Schurkenstück, denn die steuerfinanzierte Grundsicherung würde dann auf die beitragsfinanzierte Grundrente “umgewidmet”.

d. Die Grundrente wird „Bedarfsgeprüft“, wie bei Hartz IV- bzw. Grundsicherungs-Empfängern. Betroffene müssen also erst ihre persönlichen Verhältnisse offenbaren, bevor es einen Euro gibt und die mühsam angesparten Sparkonten müssen auf ein Schonvermögen von 5.000 € verbraucht sein.

3. Wer bezahlt die „Mütterrente II“?- und andere Fragen

„Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterrente II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Diese Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.“

Dazu vier Anmerkungen:

a. Auch die “Mütterrente II” soll durch die Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung erwartet ca. 3,5 Mrd. € pro Jahr. Zusammen mit Mütterrente I werden dann über 10 Mrd. € pro Jahr aus Beitragsgeldern zweckentfremdet.

b. Wer nur ein oder zwei vor 1992 geborene Kinder hat, bleibt in der „Gerechtigkeitslücke“ hängen.

c. Bekämpfung von Altersarmut? Die Beträge aus der Kinder-Entgeltpunkte-Rente werden von der Grundsicherung abgezogen – daran soll sich nichts ändern.

d. Das Finazierungsmodell führt zu unglaublichen Konstellationen, die vom höchsten Gericht als rechtens geurteilt wurden (Geschichte am Ende des Artikels).

4. Verbesserte Erwerbsminderungsrente – für wen?

„Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben.“

Dazu vier Anmerkungen:

a. Die Verbesserungen gelten, wie bisher, nur für die zukünftigen Erwerbsminderungsrentner. Das sind also Menschen, die heute noch häufig gesund, noch keine Ahnung von ihrem zukünftigen “Glück” haben. Die Krokodilstränen, die GroKo-Politiker in den letzten Monaten wegen der niedrigen Erwerbsminderungsrenten (im Durchschnitt der 2 Millionen Betroffenen bei 690 € im Monat) vergossen haben, waren verlogene Tränen.

b. Neben dem „für wen“ steht noch die Frage: „ab wann“? Denn Beschleunigung ist ja schön, aber wenn sie erst in 2 oder 3 Jahren einsetzt hilft das hunderttausenden neu Erwerbsgeminderten gar nichts.

c. Die Abschläge von bis zu 10,8 % bleiben nach wie vor bestehen. Der Zynismus wird also fortgesetzt. Kein Erwerbsgeminderter plant seine Krankheit, sondern erleidet ein Schicksal, das auch noch mit Abzügen bestraft wird.

d. Die seit 2001 erschwerten Zugangsbedingungen bleiben unverändert (siehe auch Artikel Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung).

5. Die wichtigste, weil strategische Aussage: Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest“

Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“

Dazu vier Anmerkungen:

a. die gesetzliche Rentenversicherung wird weiter geschwächt. Alle Beitragsgelder die für private Rentenversicherungen ausgegeben werden, dazu zählen auch die auf Entgeltumwandlung basierenden Betriebsrenten, werden der gesetzlichen Rentenversicherung vorenthalten bzw. entzogen.

b. Große Summen aus Steuergeldern werden jetzt schon an die Versicherungswirtschaft umgeleitet (allein für Riester-Verträge über 3 Mrd. € jährlich). Das soll ganz offensichtlich noch verstärkt werden.

c. Das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ wird nicht mehr erwähnt. Die aus Bruttoentgelten finanzierte Betriebs- besser Betrugsrente ist in trockenen Tüchern und am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Jetzt wenden sich die GroKo-Planer der gescheiterten Riester-Rente zu.

d. Und das kann man nur als Gangster-Stück betrachten. Seit 17 Jahren wird behauptet die Riester-Rente könnte die durch Gesetze geschaffene Versorgungslücke schließen. Trotz drastisch abgesenktem Rentenniveau und mittlerweile über 30 Milliarden € staatlichen Subvention ist die Zahl der aktiven Riester-Verträge erbärmlich. Von 41 Millionen förderberechtigten Personen halten gerade einmal 11 Millionen (27 %) wirksame Verträge und lediglich 6 Millionen erhalten den vollen Förderbeitrag (15 %). Diese katastrophale Bilanz wird noch dadurch getoppt, dass seit über 6 Jahren nur noch niedrigste Zinsen an den sicheren Kapitalmärkten erzielt werden können, so dass selbst der derzeitige Garantiezins von 0,9 % zu hoch ist und etliche Versicherungen schon keine Riester-Verträge mehr anbieten. Dass die GroKo-Regierungen tatenlos zusehen, wie die Rentenlücken immer gigantischere Ausmaße annehmen, ist schon sträflich. Dass sie darüber hinaus jetzt aber auch noch beschließen, den toten Gaul “Riester-Rente” attraktiver zu machen und sicher noch weitere Milliarden € zu injizieren, kann mit lauteren Motiven nicht mehr begründet werden. Vielleicht bekommt der Bundestag ja in ein paar Jahren einen Untersuchungsaausschuss, der die dubiosen Hintergründe aufzuklären hat.

6. Eine Rentenkommission droht – Erfahrungen:

Wir werden „eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird… Die Rentenkommission soll ihren Bericht bis März 2020 vorlegen.“

Dazu vier Anmerkungen:

In Deutschland haben sogenannte Expertenkommissionen grundlegende neoliberale Politikprojekte angeschoben. Eine weitere Rentenkommission verheißt nichts Gutes.

a. Die Rürup-Kommission hat die Vorlagen für die sogenannten Rentenreformen geschaffen, die das Rentenniveau drastisch senkten, die Altersamut beschleunigten und den Versicherungskonzernen Milliardengeschäfte besorgte.

b. Die Hartz-Kommission begründeten den Hartz IV/ Agenda 2010 Umbau des Sozialstaates. Seit 15 Jahren rühmen die jeweiligen Regierungen die “Erfolge”, die einen riesigen Niedriglohnsektor schufen, den Zwang unabhängig von der Qualifikation nahezu jede Arbeit verrichten zu müssen, einen ausufernden Kontrollapparat über Sozialhilfeempfänger/Arbeitslosengeld II-Bezieher zu spannen und die Gewerkschaften zu schwächen.

c. Die Fratzscher-Kommission, die in der Folge der staatlichen Schuldenbremse den Auftrag bekam, Konzepte zur Privatisierung von Staatsaufgaben vorzulegen.

d. Die ????-Kommission, die jetzt einen “Verlässlichen Generationenvertrag” vorlegen soll, der die drei Rentensäulen “fortentwickelt”. Das können 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner und 50 Millionen zukünftige Rentenbezieher bei den jetzt vorliegenden Zielen nur als Drohung ansehen.

Abschließend:

Wie oben erwähnt, findet sich in der Finanzplanung der GroKo-Projekte kein Posten für die Renten-Maßnahmen. Sollten diese Maßnahmen dann vollständig aus Beitragsmitteln bezahlt werden, würden die sogenannten versicherungsfremden Leistungen wieder in Richtung 30 Milliarden € gehen. Das hatten wir in den 90er jahren des letzten Jahrhunderts, als ein großer Teil der DDR-Abwicklung aus den Beiträgen der Rentenversicherten bezahlt wurde. Das war schon schlimm genug. Wenn zur Sicherung der “schwarzen Null” im Bundeshaushalt der Beitragsklau jetzt wieder solche Höhen erreichen sollte, ist wohl mehr als “nur” ein Seniorenaufstand fällig.

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Eine gar nicht so fiktive Mütterrenten-Story:

Eine Renogehilfin arbeitet in einem Notarbüro und steht kurz vor der Rente. Sie hat in ihrem Berufsleben ein branchenüblich geringes Gehalt bezogen und etliche Jahre nicht gearbeitet wegen Kindern, Pflege und Haushalt. Sie erwartet eine Rente von 600 €, hat also Anspruch auf Grundsicherung von ca. 200 €. Sie hat drei Kinder vor 1992 groß gezogen und freut sich jetzt wegen der Mütterrente I und II auf ein Rentenplus von 186 € (3 Kinder x 2 Entgeltpunkte x 31,03 € – Anspruch auf einen Entgeltpunkt pro Kind hatte sie schon vor den Mütterrenten I und II).

Bei der Rentenberatung wird ihr die Freude genommen: Sie bekommt von den 186 € keinen Cent, weil die voll mit dem Grundsicherungsbetrag verrechnet werden.

Vollends aus dem Häuschen gerät die Frau dann aber, als sie erfährt, dass die Frau ihres Chefs, die auch drei Kinder vor 1992 groß gezogen hat, sogar einen Anspruch auf 280 € hat, obwohl sie in ihrem Leben keinen einzigen Cent in die Rentenversicherung eingezahlt hatte. Die Frau ihres Chefs erhält natürlich keine Grundsicherung, weil das Haushaltseinkommen üppig ist. Es kann also nichts verrechnet werden und sie erhält auch tatsächlich die 280 € ausbezahlt.

Nun versteht unsere Renogehilfin auch, was Olaf Scholz 2003 als SPD-Geralsekretär mit dem Satz meinte:

Die Sozialdemokraten sollten den Begriff der Verteilungsgerechtigkeit durch das Wort Chancengerechtigkeit ersetzen.

Sie bezahlt mit ihren Beiträgen die Rente der Frau ihres Chefs. Für diese verordnete Großzügigkeit geht sie dafür leer aus. Das ist nun wirklich keine Verteilungsgerechtigkeit, aber sie hätte ja auch die Chance haben können, einen Notar zu ehelichen.

(Reiner Heyse, 15.02.2018)

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(Brief von Norbert Freund an die NachDenkSeiten, die wertvolle Ergänzungen zu obigem Artikel sind)

Lieber Albrecht Müller,

ich bin regelmäßiger Leser der Nachdenkseiten und würde gerne einige Anmerkungen zum oben genannten exzellenten Gastbeitrag Ihres Autors Reiner Heyse machen. Es wäre nett, wenn Sie diese Hinweise zwecks Überprüfung an den Autor weiterleiten könnten. Vielleicht sieht er dann ja selbst noch Anlass für eine Ergänzung seines Beitrags – zumal die von mir genannten Punkte in der öffentlichen Debatte bisher leider so gut wie keine Rolle spielen.

  1. Neben den Projekten Mütterrente, Grundrente, Erwerbsminderungsrente (Finanzierung aus der Rentenkasse) wird auch die vereinbarte Ausweitung der Midi-Jobs die Rentenkasse plündern. Hierzu wurde vereinbart, dass die geplanten geringeren Rentenversicherungsbeiträge nicht zu geringeren Rentenleistungen führen sollen – auch dies ist ein Deal zu Lasten der Rentenkasse.
  2. Die Grundrente im Koalitionsvertrag bleibt nicht nur wegen der nicht vorgesehenen Steuerfinanzierung weit hinter den bisherigen Vorstellungen der SPD und von Andrea Nahles bzw. hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2013 zur solidarischen Lebensleistungsrente zurück, sondern auch aus folgenden Gründen: 1) Nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen wird nun bei Bedürftigkeitsprüfung berücksichtigt. 2) Einkommen des Partners wird komplett angerechnet. 3) Zeiten des Hartz-IV-Bezugs werden nicht als Beitragszeit anerkannt.
  3. Wir haben drei Gruppen von Erwerbsminderungsrentnern: 1) Die, die noch die gute alte Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente aus der Zeit vor Schröder beziehen, 2) die große Gruppe der Bestandsrentner, die seither mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent in Rente gegangen sind, 3) die Bestandsrentner, die seit Mitte 2014 und Anfang 2018 in Rente gegangen sind und von den minimalen Verbesserungen zum 01.07.2014 und zum 01.01.2018 profitieren. Hinzu kommt nun eine vierte Gruppe künftiger Rentner, die weitere geringe Verbesserungen erhalten sollen. Es ist niemandem zu erklären, warum die Gruppe Nr. 2) auch in Zukunft von sämtlichen Verbesserungen ausgeschlossen bleiben soll – frei nach dem Motto: Wer schon arm ist, kann ja arm bleiben!
  4. Die Krönung des rentenpolitischen Versagens der SPD bei diesen Koalitionsverhandlungen besteht m.E. darin, dass ausgerechnet die zwei Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland vom Bezug der Grundrente ausgeschlossen werden sollen. Denn sie können keine 35 Beitragsjahre aufweisen und die für sie relevanten Zurechnungszeiten werden im Koalitionsvertrag nicht erwähnt. Ich halte dies für einen sozialpolitischen Skandal. Denn die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich insbesondere daran, wie sie mit jenen umgeht, die nicht mehr arbeiten können.
  5. Brisant sind diese Defizite des Koalitionsvertrags nicht zuletzt deshalb, weil dieses Kapitel des Vertrags von Andrea Nahles höchstpersönlich ausgehandelt wurde. Was auch logisch ist, da sie ja bis zur letzten Bundestagswahl Arbeits- und Sozialministerin war. Ich teile die Einschätzung von Rudolf Dreßler, dem ehemaligen langjährigen Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfrage (AfA) in der SPD, dass ihre “bisherigen Arbeitsergebnisse nicht überzeugend” sind.

Freundliche Grüße

Norbert Freund