Mails an uns

Wir bekommen über kontakt@seniorenaufstand.de E-Mails, die sich nicht direkt auf unsere News-Beiträge beziehen. Wir wollen hier solche Mails dokumentieren, die von allgemeinem Interesse sein dürften:

——–

e-mail von Otto W.Teufel vom 12.02.2017

unbedingt beachten: Leserbrief an das Schwäbische Tageblatt

“Liebe “Seniorenaufständler”,

vielen Dank für Ihre Aktivitäten.

Wie die bisherigen Reaktionen der Politiker zeigen, müssen wir meiner Meinung nach sehr viel deutlicher werden. es reicht einfach nicht aus, dass alle Parteien von mehr sozialer Gerechtigkeit oder Solidarität sprechen, da müssen wir ganz konkrete Stellungnahmen zu den bisher verdrängten Tatsachen fordern, sowie auch klare Vorstellungen zu dem, wie die einzelnen Parteien mehr  soziale Gerechtigkeit erreichen wollen. Leider haben gerade wieder die Abgeordneten des Stuttgarter Landtags bewiesen, wie für sie Solidarität mit den Rentenversicherten aussieht. “Weil man die besten Leute für die Aufgabe haben will, ist eine Altersversorgung entsprechend der GRV unzumutbar!”

Ich hatte vor einiger Zeit dazu einen Leserbrief an das hiesige Schwäbische Tagblatt geschickt, der mit der Begründung, dass er keinen Bezug zu Tübingen hat, zurückgewiesen wurde. Der Einfachheit halber schicke ich Ihnen den als Anhang.

Aus den Fakten geht ganz klar hervor, dass Politiker mit dem Sozialversicherungsrecht Systeme geschaffen haben und laufend Entscheidungen treffen, mit denen sie sich persönlich in erheblichem Umfang auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme (Renten-, Kranken und Arbeitslosenversicherung) bereichern. Die nicht durch Bundeszahlungen gedeckten versicherungsfremden Leistungen machen mindestens 20 Prozent bezogen auf den regulären Bundeshaushalt aus, was der damalige VDR schon 1994 und die Bundesregierung 2005 bestätigt haben. Das ist ein Schattenhaushalt zusätzlich zum regulären Haushalt, der ausschließlich über Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Rentnern finanziert wird. Die SPD hat 1998 mit diesen Zahlen ihren Wahlkampf bestritten, Wahlkampfthema “Rettet die Rente” mit Rudof Dreßler, der nach gewonnener Wahl in die Wüste geschickt wurde.  Der damalige massive Wortbruch hat die SPD viele Sympathien gekostet. Es wäre schade, wenn Herr Schulz die derzeit gute Stimmung im Land für die SPD nicht halten könnte, nur weil er seine Ankündigungen nicht glaubhaft konkretisiert.

Viele Grüße

Otto W. Teufel
Mitglied der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.”

Hier: näheres zu den versicherungsfremden Leistungen

——-

C.S. , 18.02.2017
Betreff: Interview mit Prof. Stefan Sell auf 3SAT vom 17.2.17

“Mehr Umverteilung!

Experte fordert Stärkung der gesetzlichen Rente

Die Sorge, im Alter nicht genügend Geld zu haben, beschäftigt die gesamte Gesellschaft. Warum wir bei der Rente den großen Wurf brauchen, erklärt der Sozialforscher Stefan Sell im Interview mit makro-Moderatorin Eva Schmidt.
Die sukzessive Absenkung des Rentenniveaus, sagt Stefan Sell, treibe die Leute in die Grundsicherung. Er fordert daher eine Stärkung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente und verweist auf die Modelle Österreichs und der Schweiz. Bei privater Vorsorge betont er die Risiken.

makro: Herr Professor Sell, Sie kritisieren die bisherige Rentenpolitik der Großen Koalition als „klientelistisch“ und fordern eine „systematische Rentenreform“. Wie stellen Sie sich das vor?

Stefan Sell: Eine systematische Rentenreform muss an erster Stelle neben der Behandlung der Sicherungslücken im Alter bei den Geringverdienern bis in die Mitte der Arbeitnehmerschaft hinein eine Antwort geben auf die Finanzierungsfrage. In der Vergangenheit war es sinnvoll, die Rente überwiegend aus dem sozialversicherungspflichtigen Lohneinkommen zu finanzieren, das wird aber in Zukunft nicht mehr tragen, die gesamte volkswirtschaftliche Wertschöpfung muss für eine gerechte Lastenaufteilung in der Alterssicherung herangezogen werden.

makro: Heißt das, für Sie wäre das österreichische Modell der richtige Weg, wie beispielsweise auch der Wirtschaftsweise Peter Bofinger empfiehlt?

Stefan Sell: Wenn viele deutschen Rentnerinnen und Rentner wüssten, dass ihnen vergleichbare Personen in Österreich bis zu 40 Prozent mehr Rente bekommen, dann wäre es hier sicher deutlich unruhiger. Die Österreicher haben politisch andere Weichenstellungen vorgenommen. Es gibt eine größere Beitragszahlergemeinschaft – wie übrigens in anderen Ländern wie der Schweiz auch.

In Österreich zahlen alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, auch Selbstständige. Sozialpolitisch wichtig: Geringverdiener sind im österreichischen System merklich besser abgesichert. Neben dem höheren Rentenniveau sichern die von der Rentenversicherung ausbezahlten, steuerfinanzierten „Ausgleichszulagen“ Rentnern ein merklich höheres Mindesteinkommen.

makro: In Deutschland sind immer wieder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kritik. Wenn wir sie streichen, würde die Rente dann sicherer?

Stefan Sell: In Grenzen ja, aber der Hauptaspekt wäre die damit verbundene Umverteilung von oben nach unten. Heute ist es so, dass jeder Euro oberhalb der Grenze überhaupt nicht zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen wird. Wenn Sie aber den unteren Einkommen eine halbwegs auskömmliche Basisrente zugestehen wollen, die von denen mit eigenen Beiträgen nicht erwirtschaftet werden kann, dann müssen Sie das zusätzlich erforderliche Geld von oben umverteilen. In der Schweiz beispielsweise kennt man keinen Deckel beim Beitrag nach oben, weil man weiß, dass man nur dadurch die Mittel für die allen zustehende Mindestrente aufbringen kann.

makro: Ist die allgemeine Anhebung des Rentenniveaus, wie sie beispielsweise die Gewerkschaften fordern, der entscheidende Hebel zur Bekämpfung der Altersarmut?

Stefan Sell: Ein wichtiger Baustein, sicher nicht der entscheidende Hebel. Aber viele argumentieren derzeit so, dass eine (Wieder-)Anhebung des Rentenniveaus, wenigstens das Aufhalten des Sinkflugs nach unten, gar nichts gegen Altersarmut ausrichten könnte. Das ist falsch. Das sinkende Rentenniveau schiebt immer mehr Geringverdiener und auch ganz normale Arbeitnehmer in Richtung Grundsicherung.

makro: Kaum die Hälfte der Riester-Berechtigten hat Verträge abgeschlossen. Ist die private Vorsorge eine Idee von gestern?

Stefan Sell: Auch die kapitalgedeckte Rente hat ein „Demografie-Problem“. Wenn beispielsweise die Baby-Boomer stark privat vorsorgen und gemeinsam in die Rente gehen, dann muss das in Aktien, Immobilien oder was auch immer angelegte Kapital aufgelöst werden – möglicherweise zu einem Zeitpunkt, wo die Nachfrage danach sehr niedrig ist.

Aber aus einer grundsätzlichen Perspektive bleiben zwei Aspekte: Gemäß der Lebensweisheit, dass man nicht alle Eier in einen Korb legen sollte, kann es Sinn machen, neben einer starken und zentralen Säule, also der immer umlagefinanzierten Rentenversicherung mit starker Umverteilung, ergänzend betriebliche und rein private Altersvorsorge zu betreiben.

Ich betone ergänzend, zusätzlich, oben drauf und nicht wie in Deutschland, Leistungen aus der ersten Säule angeblich ersetzend, in Wahrheit diese absenkend. Und bei der Förderung muss man aufpassen, dass die Steuermittel wirklich oder wenigstens überwiegend bei den Versicherten ankommen und nicht – wie wir das hier bei uns haben sehen müssen – vor allem in den Schatullen der Versicherungswirtschaft landet.”

  • Ende des Interviews –

——–

M.M. , 11.05.2016
Betreff: Altersarmut

Hallo,

ich repräsentiere ein neu gegründetes Netzwerk von 50-60jährigen Frauen, die auf dem Kieler Westufer leben. Wir befinden uns als Erwerbsgeminderte, Frührentnerin oder chronisch Kranke bereits im Vorfeld der Altersarmut. Als Gründerin von “Grumpy Granny” (leider noch keine eigene Webseite) begrüße ich Ihre Initiative und habe Ihren Link sofort an meine Netzwerkmitglieder weitergegeben. Diese geben ihn wiederum an Vereine, Stadtteilnetzwerke oder betroffene Personen weiter, die sich dafür interessieren.

Wir sind nicht die erste Generation, die in Altersarmut fällt – aber die erste, bei der das politisch verursacht und bewusst hingenommen wurde. Wir sind aufgewachsen mit dem Nachkriegs-Motto “Du sollst es einmal besser haben”. Lachhaft!

Ich arbeite wegen einer nicht anerkannten chronischen Amalgamvergiftung, die eine schwere Duftstoffallergie nach sich gezogen hat, als freie Texterin von Zuhause aus am PC. Dort vereinsame ich nicht nur, sondern verdiene trotz gewaltiger Anstrengungen auch kaum etwas oberhalb der von der Bundesregierung festgesetzten Armutsgrenze.

Da ich noch voll arbeite, kann ich weder den Kieler Seniorenpass noch den Kiel-Pass beantragen – beide stellen die Eintrittskarte für behördlich geförderte Preisermäßigungen bei Kulturveranstaltungen oder Senioren-Kursen dar. Teilte mir doch eine Kieler Musikschule erst gestern mit, man könne den Preis für einen Senioren-Trommelkurs nicht von 39,50 auf 19,50 Euro ermäßigen, denn ich KÖNNTE ja Sozialleistungen beziehen (statt zu arbeiten) und HÄTTE dann auch Anrechte auf diese Ermäßigung. Da fehlen einem die Worte.

Schön, dass es Sie und Ihre Mitstreiter gibt.

Gruß aus Kiel, M.

——-

Erfahrungsbericht von Ruth P., 04.05.2016

Betrifft: Beiträge auf Direktversicherungen

Wir sind Anfang der 80-er Jahre geködert worden, diese Direktversicherung (mit Gehaltsverzicht) anzuschließen.

Von Steuer und Sozialversicherung befreit, bzw. begünstigt. Unser “SOZIALKANZLER” Herr Schröder hat dann über 20 Jahre später anders entschieden. Jetzt muß ich seit 2007 den vollen Beitrag von 15,5% Krankenversicherungsbeitrag bezahlen. Damals hätte ich auf diesen Bezug nur den halben Beitrag zahlen müssen. Wie heißt es so schön: wir sind alle reingelegt worden. Eine Sammelklage ist seinerzeit abgeschmettert worden.

Ich bin sehr verwundert, daß dieses Thema erst jetzt wieder aufgegriffen wird und hoffe, daß ich meine gezahlten Beiträge erstattet bekomme. Ich habe damals den Sozialkassen geschrieben, daß dieses Gesetzt “gegen Treu und Glauben” verstößt und ich bezahle diese Beiträge immer “unter Vorbehalt”.

Es gibt bzgl. unserer Rentenberechnung noch viel mehr Ungereimtheiten oder besser Ungerechtigkeiten.

– z.B. ist dieses Zugeständnis der Mütterrente auch nur ein Pflaster, um uns den Mund zu verschließen. Ursprünglich hatte jede Mutter pro Kind 3 beitragsfreie, anrechenbare Jahre zu beanspruchen. Das war auch logisch, weil unsere Kinder erst nach dem 3. Geburtstag Anspruch auf einen Kindergartenplatz hatten. Somit konnten wir vorher gar nicht berufstätig sein. Dann hatte man uns diesen Anspruch ganz gestrichen. Und jetzt das Trostpflaster der Mütterrente.

– wenn man krankheitsbedingt in Rente gehen muß, wird man ganz gewaltig finanziell benachteiligt. Ich bin z.b. am 15.9.2003 erkrankt. 6 Wochen Gehaltsfortzahlung und mirt sind auch Beiträge vom Krankengeld abgezogen worden, auf das ich noch 1,5 Jahre Anspruch hatte. Als ich dann die Erwerbsminderungsrente beantragt habe, wurde nur die Zeit bis zum 15.9.2003 in die Berechnung einbezogen.

Ich habe erfolglos dagegen protestiert.

Trostpflaster: die Altersrente darf nicht niedriger sein als die Erwerbsminderungsrente. Und da sich die Rentenberechnung jedes Jahr zu Ungunsten der Rentner verändert, bin ich Zeit meines Lebens auf dem Niveau meiner Erwerbsminderungsrente.

So werden bei der Rentenberechnung nicht nur die bestraft, die damals eine Direktversicherung abgeschlossen haben, sondern auch Mütter und Menschen die krankheitsbedingt zu Rentenbeziehern werden.

Das sind nur meine Erfahrungen. Ich möchte gar nicht wissen, welche Ungerechtigkeiten es noch gibt bei der Rentenberechnung.

Ich bin nur verwundert, daß es erst jetzt alles hochkocht.

—-

Ronald P., 24.04.2016

Betreff: Einige Änderungen auf seniorenaufstand.de

vielen Dank für die schnelle Zusendung der Unterlagen.

In unserem Verein „myself e.V. zur gegenseitigen Förderung am Arbeitsmarkt“ (www.mysel-ev.de) behandeln wir in der Projektgruppe  „Arbeitskreis Soziale Themen“ das Thema „Rente“ mit Blick auf die anstehenden Wahlen in 2017.

Unserer Erfahrung mit z. B. Landtags- und Bundestagsabgeordneten zu diesem Thema ist, dass diese den komplexen Zusammenhang der Altersversorgung nicht verstehen, bzw. nicht verstehen wollen, da sie überwiegend nicht selbst betroffen sind.

Die Tatsache, dass die Rente bis 2030 auf ein Niveau von 43 % des letzten Einkommen sinkt, bei Pensionären aber die Passion bei mindesten 71 % des letzten Einkommen bestehen bleibt, zeigt deutlich, dass die Altersrenten in Stufen auf das gleiche Niveau, wie bei den Pensionären angehoben werden muss. Da bedeutet, dass die bisher nicht zahlenden Schichten an dem System der Altersversorgung dringend mit beteiligt werden müssen.

(Meine Sichtweise)

Mit freundlichen Grüßen

——–

Günther J., 24.04.2016

Betreff: Einige Änderungen auf seniorenaufstand.de

Gut gemacht Danke!   Ich werde nach meinen Möglichkeiten weiter verteilen….

Ich habe aber das Gefühl wir werden nichts bzw nur wenig erreichen. Wir sind nicht laut genug und die Testosteronkurve ist bei uns alten Männern zu niedrig um zu kämpfen, das müssten die Jungen tun. Für die Jungen ist das Problem aber zu weit in der Zukunft und es geht uns nicht noch nicht schlecht genug, um aggressiv genug zu werden die Dinge wirklich zu ändern.  Laden Sie doch mal zu einer Demo in Berlin ein. Sie werden dann sehen was ich meine. Viel zu wenige verstehen überhaupt was mit uns gemacht wird. Noch weniger von den Wenigen sind direkt betroffen (verstehen des Problems = höherer Bildungsstand = höheres Einkommen/ Rente = keine Notwendigkeit aktiv zu werden). Auf Basis dieser einfachen Formel  werden die Mächtigen immer mit uns machen, was ihnen ihre Vorteile und Privilegien sichert.  Das System dafür ist in allen Bereichen der Gesellschaft etabliert und ist durch Wahlen sicher nicht zu ändern.  Welche Partei oder wen wollen sie den wählen? Ich sehe keine Partei, die etwas nachhaltig ändern könnte, selbst wenn sie wollte.

Ich höre gern wieder von Ihnen und denke weiter darüber nach, wie man wirklich größere Gruppen mobilisieren könnte. Vielleicht müsste man eine neue Partei gründen die den Fokus auf die Schere zwischen Arm und Reich legt.

Beste Grüße

————–

Wolfgang W., 23.04.2016
Betreff: Rente mit 70

Es reicht,

Schluss mit Kuschelkurs und Duckmeusertum zugunsten der Renten-und Agendaverbrecher.

Jetzt sogar Rente mit 70 ? wir sollten endlich der Schwarzen Null u.a. nicht nur die Luft aus seinen Reifen lassen !

Ps.solche dummdreiste und völlig unsinnige Entscheidungen beschleunigen nur der rechten Zulauf – d.h. es ist politisch genau so gewollt !

mfg
ww

————–

Gert. F., 15.04.2016

Betr.: Nachgelagerte Besteuerung – Falschrechnung des BVerfG

Ich möchte an dieser Stelle gerne auf das 2002 vom Bundesverfassungsgericht verkündete Urteil zur nachgelagerten Besteuerung verweisen. In diesem Urteil hat das BVerfG nachweislich mit falschen Daten operiert und das ist leicht beweisbar.
Seit 1957 werden die Entgeltpunkte auf der Basis versicherungspflichtiges Einkommen / Durchschnittseinkommen ermittelt. Um den Beweis des Fehlurteils des BVerfG nicht nur auf Basis des einen Jahres zu führen, habe ich eine Tabelle auf meiner Seite erstellt, die ab 1957 bis zum aktuellen Wert die jeweils höchsten erreichbaren Entgeltpunkte darstellt.
Höchste erreichbare Entgeltpunkte im jeweiligen Jahr
Jahr            BBG                 Durchschn.Eink.      Entgeltpunkte
(1) 2016      74.400,00           36.267,00             2,0515
(1) 2015      72.600,00           34.999,00             2,0743
2014            71.400,00           34.514,00              2,0687
2013            69.600,00          33.659,00              2,0678
2012            67.200,00          33.002,00             2,0362
2011            66.000,00          32.100,00              2,0561
2010           66.000,00          31.144,00               2,1192
2009          64.800,00           30.506,00             2,1242
2008          63.600,00           30.625,00             2,0767
2007          63.000,00           29.951,00              2,1034
2006          63.000,00           29.494,00             2,1360
2005          60.400,00           29.202,00             2,0684
2004          61.800,00           29.060,00             2,1266
2003          63.200,00           28.938,00             2,1840
2002          54.000,00           28.626,00             1,8864
2001         104.400,00           55.216,00              1,8908
2000        103.200,00           54.256,00              1,9021
1999         102.000,00           53.507,00              1,9063
1998         100.800,00           52.925,00              1,9046
1997           98.400,00           52.143,00               1,8871
1996           96.000,00           51.678,00               1,8577
1995           93.600,00           50.665,00               1,8474
1994           91.200,00            49.142,00               1,8558
1993           86.400,00           48.178,00               1,7933
1992           81.600,00            46.820,00              1,7428
1991            78.000,00           44.421,00               1,7559
1990           78.000,00            41.946,00              1,8595
1989           75.600,00            40.063,00              1,8870
1988           73.200,00            38.896,00              1,8819
1987           72.000,00            37.726,00               1,9085
1986           68.400,00            36.627,00              1,8675
1985           67.200,00            35.286,00              1,9044
1984           64.800,00            34.292,00              1,8897
1983           62.400,00            33.293,00              1,8743
1982           60.000,00            32.198,00              1,8635
1981            56.400,00            30.900,00             1,8252
1980           52.800,00            29.485,00              1,7907
1979           50.400,00            27.685,00               1,8205
1978           48.000,00            26.242,00              1,8291
1977           44.400,00             24.945,00              1,7799
1976           40.800,00            23.335,00               1,7484
1975           37.200,00             21.808,00              1,7058
1974           33.600,00             20.381,00              1,6486
1973           30.000,00             18.295,00              1,6398
1972           27.600,00              16.335,00              1,6896
1971           25.200,00              14.931,00               1,6878
1970          22.800,00              13.343,00               1,7088
1969          21.600,00               11.839,00               1,8245
1968          20.400,00              10.842,00              1,8816
1967          19.200,00               10.219,00               1,8789
1966          16.800,00                9.893,00               1,6982
1965          15.600,00                9.229,00                1,6903
1964         14.400,00                 8.467,00                1,7007
1963          13.200,00                7.775,00                 1,6977
1962          12.000,00                7.328,00                1,6376
1961          11.400,00                 6.723,00                1,6957
1960         10.800,00                6.010,00                1,7970
1959         10.200,00                5.602,00                1,8208
1958           9.600,00                5.330,00                1,8011
1957           9.000,00                5.043,00                1,7847
(1) vorläufiges Durchschnittseinkommen

Anhand dieser Tabelle kann leicht ermittelt werden, wie abwegig die vom BVerfG verwendeten Daten waren.
Ich stelle diese Tabelle „Rentenpolitikwatch.de“ gerne zur Verfügung

—–

C.S., 02.03.2016

Betreff: Erwerbsminderungsrenten und die Schlagkraft der Syndikusanwälte

Ach, man würde sich wünschen, dass die „Erwerbsgeminderten“ in unserer Gesellschaft eine solche Schlagkraft hätten, die Regelwerke zu ihren Gunsten zu ändern.

Wie 40.000 Anwälte vom Gesetzgeber vor dem drohenden Abstieg in die Unterwelt der gewöhnlichen Rentenversicherungspflicht bewahrt wurden und sich ganz legal der Solidargemeinschaft entziehen dürfen

In der Sozialpolitik ist es häufig so, dass etwas begonnen, aber nicht zu Ende geführt wird. Oder das man etwas auf die lange Bank schiebt, obgleich man etwas tun müsste und es, wenn man denn wollte, auch tun könnte. Und nicht wirklich überraschend trifft das häufig die Menschen, für die der soziale Schutz eigentlich am dringlichsten ist. Ein aktuelles Beispiel dafür wäre die eigentlich notwendige Anhebung der Regelleistungen im Hartz IV-System aufgrund der Tatsache, dass neue Daten vorliegen und die Reaktion der Politik, erst einmal in Ruhe rechnen zu wollen und die Entscheidung auf das kommende Jahr zu vertagen (siehe hierzu den Beitrag Zahlen können geduldig sein. Hartz IV ist nach den vorliegenden Daten zu niedrig, doch bei den eigentlich notwendigen Konsequenzen sollen sich die Betroffenen – gedulden vom 30. November 2015). In anderen Bereichen hingegen kann man ganz schnelles Handeln beobachten – vor allem dann, wenn man Faktoren wie Macht und Einfluss und Artikulationsfähigkeit berücksichtigt, also Eigenschaften, die der großen Gruppe der Hartz IV-Empfänger in der politischen Arena fehlen, nicht hingegen anderen Gruppen. Beispielsweise Juristen, in diesem Fall eine ganz spezielle Gruppe, deren nunmehr auch amtlich besiegelter Name man sich merken muss: Syndikusanwälte. Also Anwälte, die nicht so arbeiten, wie man das normalerweise von Rechtsanwälten gewohnt ist, als Freiberufler oder als Angestellte in großen selbständigen Kanzleien. Sondern die angestellt sind in „normalen“ Unternehmen und Verbänden. Und nach der eigentlich herrschenden Logik in unserem sozialen Sicherungssystem sind angestellte Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig und per Gesetz Mitglied in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Eigentlich wäre das so. Das hat auch das Bundessozialgericht (BSG) so gesehen und in einem Urteil dahingehend entschieden. Am 3. April des Jahres 2014 kam diese Botschaft aus Kassel: Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hatte argumentiert, dass die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber generell keine befreiungsfähige Rechtsanwaltstätigkeit sei. Dem hatte sich das BSG angeschlossen. Vgl. dazu den Beitrag Wie „gewöhnliche“ Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Von der Sonnenseite berufsständischer Versorgungswerke in das Schattenreich der „Staatsrente“? Aufruhr (nicht nur) bei den Anwälten vom 15. April 2014. Das hat eine Menge Aufruhr in den betroffenen Kreisen produziert. Und wir sprechen hier nicht von einigen wenigen Personen: Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) geht von rund 40.000 Syndikus-Anwälten in Deutschland aus. Die sowie deren Arbeitgeber liefen – erfolgreich – Sturm gegen die Entscheidung des BSG und die sich konsequenterweise am Horizont abzeichnende Rentenversicherungspflicht in der GRV.
Nun muss man wissen, dass es den Betroffenen nicht darum ging, als freischwebende Künstler ohne Absicherung dazustehen, sondern sie wollten schlichtweg nicht in der „Holzklasse“ des Alterssicherungssystems, also die GRV, zwangsversichert werden, sondern sich in das berufsständische Versorgungswerk der Anwälte begeben dürfen, wo (bislang) aufgrund der von der normalen Umlagefinanzierung abweichenden Funktionslogik deutlich höhere Renten gezahlt werden. Allerdings auf Kosten der Solidargemeinschaft der „normalen“ Rentenversicherten, denn diese (potenziellen) Beitragszahler mit in der Regel guten bis sehr guten Einkommen separieren sich ja auf Dauer in einem kleinen, aber feinen eigenen Alterssicherungssystem – wie wir das auch von anderen Freiberuflern kennen, beispielsweise Ärzte oder Architekten. Immerhin gibt es in Deutschland 89 berufsständische Versorgungswerke mit 900.000 Mitgliedern, die als von der normalen GRV befreit sind.

Und man muss in Erinnerung rufen, dass eine Umsetzung der damaligen Entscheidung des BSG möglicherweise enorme Auswirkungen gehabt hätte auf andere Berufsgruppen, die sich auch bislang der GRV entziehen können: Auch Steuerberater einer Bank oder Apotheker oder Ärzte im Pharmaunternehmen hätten von der Entscheidung betroffen sein können – und darin liegt eine grundsätzliche Brisanz des Urteils. Möglicherweise hätte das Urteil auch auf angestellte Anwälte in Anwaltskanzleien oder Ärzte im Krankenhaus ausgestrahlt. Gefahr im Verzug also.

Flugs wurde der parlamentarische Raum aktiviert, die möglichen Folgen des Urteils zu verhindern. Und bereits im Sommer des vergangenen Jahres konnte „Erfolg“ vermeldet werden, siehe hierzu den Beitrag Syndikusanwälte: Flucht auf die doppelte Sonnenseite. Raus aus der Rentenversicherung für das niedere Volk, aber auch aus der Haftung der richtigen Freiberufler vom 11. Juli 2015.
»Und die Parlamentarier ließen sich nicht lange bitten, wer will es sich schon mit zehntausenden Juristen verscherzen, die zudem noch für viele Unternehmen arbeiten. Und so kann berichtet werden, dass sich der Bundestag in erster Lesung zu einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekannt hat, nach dem sich diese Juristen künftig wieder von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse befreien lassen können.«
Wie so oft bei solchen nur scheinbar einfachen Dingen – man will hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht nicht als „normaler“ Arbeitnehmer, sondern als Freiberufler behandelt werden, um die damit verbundenen Vorteile genießen zu können – bringt eine Lösung ein neues Problem hervor. Es wäre ja nun wirklich nur logisch, wenn man annimmt, dass die Einstufung als Freiberufler, um an die Vorteilströge zu kommen, die damit verbunden sind, in der Folge auch dazu führt, dass man dann in anderen Bereichen wie ein Freiberufler behandelt wird, also beispielsweise bei den Haftungsregeln. Die sind aber wesentlich strenger bei den Freiberuflern als bei Angestellten eines Unternehmens und so bekamen die, die gerade erfolgreich die Gleichstellung mit den Freiberuflern auf die gesetzgeberische Schiene gesetzt haben, eine Schnappatmung angesichts der damit verbundenen Folgen vor allem für die Arbeitgeber. Und wir wurden Zeuge einer beeindruckenden Pirouette, von der Joachim Jahn in seinem Artikel Syndikusanwälte fürchten strenge Haftung berichtet: »Bislang haben Syndikusanwälte für eine möglichst weitgehende Gleichstellung mit niedergelassen Rechtsberatern gekämpft. Nun wollen sie plötzlich doch keine „richtigen“ Anwälte sein.«
Hinsichtlich der Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an der plebejischen Rentenversicherung der normalen Arbeitnehmer möchte man mit den niedergelassenen Rechtsanwälten gleichgestellt werden, aber bei den aus diesem Status abgeleiteten Haftungsverpflichtungen möchte man das genaue Gegenteil, dass man also wieder als stinknormaler Arbeitnehmer behandelt wird. Alles klar? So etwas erfasst der Volksmund mit der Formulierung: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Selbst Jahn schreibt bewundernd-distanziert von der Chuzpe nach dem Motto: Frechheit siegt:
»Eine bemerkenswerte Argumentation, weil die Syndizi sonst gerade mit der „Einheit der Anwaltschaft“ argumentieren, wenn sie die Befreiung von der Rentenpflicht fordern. Zumal sie am liebsten auch noch die Erlaubnis bekämen, für ihren eigenen Arbeitgeber vor Gericht aufzutreten, und vor einer Beschlagnahme ihrer Akten geschützt wären. Beide Rechte stehen nur externen Kanzleien zu, weil die Politik bloß diese für unabhängig genug hält.«
Dass die einschlägigen Verbände und Unternehmen in diese Richtung getrommelt haben, verwundert nicht, denn würden die Haftungsregeln der Freiberufler auf die Syndikusanwälte übertragen werden, dann kämen auf die Arbeitgeber deutlich höhere Kosten für die notwendige Versicherung ihrer Beschäftigten zu und möglicherweise auch Personalrekrutierungsprobleme, denn angesichts der rechtlichen Risiken könnte der eine oder andere Jurist vor einer solchen Tätigkeit zurückschrecken.

Wie sieht es denn nun aus – hinsichtlich der aus sozialpolitischer Sicht hier besonderes interessierenden Ausnahmeregelung von der Rentenversicherungspflicht und damit der Beteiligung an der großen Solidargemeinschaft der GRV?
Bereits zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Wichtigster Punkt: Unternehmens- und Verbandsjuristen, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig sind (so genannte Syndizi), sollen sich auf Dauer von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zugunsten einer Mitgliedschaft in einem Anwaltsversorgungswerk befreien lassen können. Geschafft.
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) hat auf seiner Seite dazu auf diesen Beitrag verlinkt, dessen Überschrift Bände spricht: Syndizi, vom ungeliebten Kind zum anerkannten Familienmitglied.

In der Fachzeitschrift Soziale Sicherheit, Heft 1/2016, S. 4, hat Oliver Kahlert, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, diesen Beitrag veröffentlicht: „Unsolidarische Sonderregelung für Syndikusanwälte: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“. Darin führt er mit Blick auf die neue gesetzliche Regelungen aus:
»Auf gebündelten Druck … hat der Gesetzgeber nun einen neuen Typus »Anwalt« geschaffen: den »Syndikusanwalt«. Dieser soll – zu Lasten der GRV – Pflichtmitglied der Anwaltsversorgungswerke werden. Eine Begründung dafür, warum sich rund 40.000 meist gut verdienende, abhängig beschäftigte Syndizi nicht mehr in der GRV versichern sollen, liefert der Gesetzgeber nicht. Dies fiele auch schwer, zumal in der Mehrzahl der Fälle die betroffenen Tätigkeiten ebenso gut von nicht befreiungsberechtigten Nicht(voll)Juristen ausgeübt werden (können). Dass mit der Neuregelung eine Mitte der 1990er Jahre mühsam errichtete »Friedensgrenze« zwischen den Versorgungswerken aller freien Berufe und der GRV überschritten wurde, wird ebenfalls verschwiegen. Schon mehren sich die Rufe, dass auch Ärzte, Pharmazeuten oder Architekten von der Versicherungspflicht in der GRV befreit werden müssten, wenn sie zwar nicht als solche tätig sind, aber etwa als angestellte Medizinjournalisten, Pharmareferenten oder Gebäudemanager arbeiten. Das wäre ein weiterer Dammbruch zum finanziellen Ausbluten der GRV. «
Sozialpolitisch ist das höchst unsystematisch, problematisch und schlichtweg ungerecht. Hier wurde was gezimmert zugunsten einer einflussreichen Gruppe, was sich auch daran zeigt, dass das neue „Berufsbild“ völlig unsystematisch daherkommt. Dazu Kahlert:
»Offensichtlich sieht der Gesetzgeber aber in den Syndizi gar keine »richtigen« Anwälte. Das wird am Ausschluss fast aller Anwaltsrechte deutlich. So dürfen Syndizi nicht alle Rechtsuchenden vertreten, sondern nur ihren Arbeitgeber, und selbst dies in den meisten Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang nicht. Dabei gehört dies zum ureigensten Anwaltsrecht.«
Ach ja – es wird den Leser, der bis jetzt durchgehalten hat, nicht überraschen, dass auch die Haftungsfrage gelöst wurde. „Natürlich“ im Sinne der Betroffenen. Auch das bringt Kahlert in seinem Beitrag auf den schmerzhaften Punkt:
»Im Gegenzug treffen die Syndizi allerdings praktisch auch keine Anwaltspflichten, nicht einmal die Pflicht zum Abschluss der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung. Diese Verpflichtung war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehen, wurde dann aber wieder gestrichen. Die Begründung: Syndizi seien bei der Haftung nicht anders zu behandeln als alle anderen Arbeitnehmer auch. Und warum gilt dieses Gleichbehandlungsgebot mit allen Arbeitnehmern nicht auch für die Versicherungspflicht in der GRV?«

—-

Andreas S., 22.01.2016

Betreff: Strassenbeitrag und Immobilie als Alterssicherung?

Hallo, gerade Leute über 60, die ein Haus (auch) als Alterssicherung erworben haben, werden zunehmend von dem perfiden System der Straßenbeiträge, basierend auf den länderspezifischen KAG (Kommunalabgabengesetz) erbarmungslos geschröpft. Dabei geht es mittlerweile oft um Beträge von 10.000 € und deutlich mehr (“zahlbar innerhalb von 4 Wochen”). Und als 70 jähriger kriegt man nirgendwo einen Kredit. Mehr Infos www.facebook.com/lindenstrassen oder z.B. beim VSSD (vssd.eu), beim AVgKD (AVgKD.de).

Wir fordern Solidarität auch wenn es um die Sanierung von Kommunalstrassen geht.
Ich würde mich freuen, wenn auch hier auf diesen Mißstand, der besonders ältere Bürger betrifft, hingewiesen wird.

Beste Grüße
Andreas S.

—–

Rudolf K., 31. 12. 2015

Daraus abgeleitet, aus GG Art. 33 Abs.5 (1949) ist auch die Besoldung der Beamten, später Pensionäre, siehe Facebook unter DI RK und siehe Bild vom 28.12.15 bei Frauen. Faktor 3.
Die Rentenbesoldung ist so bei 20.6 Millionen RentnerInnen, so gewollt. Fakt ist die Diffenrenz 43% zu 72% seit Jahren. Unmöglich. Der Gang zum Mietzuschuss besagt lt. Amt in RO, dass dieser ab 1.100.- Renten, zu Zweit, möglich sei. Der Aufstand ist da nicht zu bezweifeln.

——-

Harald S., 30. 12 2015

Hartz IV Empfänger können sich immer weniger leisten.
Von 2005 bis 2015 sind die Regelsätze zwar um 15,7% gestiegen , aber die Preise für Nahrungsmittel sind um “ 24,4% gestiegen. Ohne die Tafel würden viele noch mehr hungern.
Von 2007 bis 2013 sind die Energiekosen um satte 47% gestiegen. Viele Rentner DGB Kreisverband Isenhagener Land ( Rentner )

——

Günther J.,  30.12.2015

danke für die schnelle Rückantwort. Als gebürtiger Bremer haben wir traditionell in meiner Familie links gewählt. Ich selbst habe allerdings auch schon abweichend davon sowohl Merkel als auch grün gewählt. Leider gibt es ja keine SPD Alternative z.Z.

Der wesentliche Gedanke in Ihrer Zusammenstellung ist ja der, dass alle Arbeitnehmer (inkl. Rentner)  von den Etablierten und Eliten (und die Mehrheit der Politiker gehören dazu bzw. hofiert diese Klientel) ausgebeutet werden – die Schere zwischen arm und reich driftet immer weiter auseinander. Schaffen wir es also die Schere wieder etwas besser zusammenzubringen ist eine faire Regelung zwischen den Arbeitenden und den Rentnern kein Problem mehr.  Gelingt es das ins Bewusstsein dieser beiden Gruppen zu bringen hat man die halbe Miete wie man so sagt. Die andere Hälfte wäre durch Aktivierung einer breiten Nichtwählerschaft zu erreichen durch:

  1. Entsprechende Themen bei den Gewerkschaften und bei der SPD
  2. Gründung einer neuen Mitte/Linkspartei zwischen den Roten und der SPD

Als erstes muss man jedoch dieses gemeinsame Interesse der „Betrogenen“ intensiv und überzeugend thematisieren. Ich denke an eine eigene Petition über Campact und/oder Change.org. Kann ich Auszüge aus Ihren Daten verwenden, ohne mit Ihnen Ärger zu bekommen?

Beste Grüße vom Fehmarn Sund und guten Rutsch

vorangegangene E-Mails:

—–

Hallo Herr J.,

zu Ihren Fragen:

ich persönlich gehöre keiner Partei an (auch wenn mein Herz und Verstand links orientiert ist), die Personen und Organisationen, die den „Seniorenaufstand“ tragen, sind Mitglieder in DGB-Gewerkschaften und arbeiten in Seniorenarbeitskreisen mit. Ob, bzw. welcher Partei sie angehören, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Daten sind so verlässlich, wie es Statistiken eben sind – sie sind auch immer interpretierbar. Ich versuche, so weit es geht, über längere Zeiträume Entwicklungen zu veranschaulichen, weil so Manipulationen bzw. Fehlinterpretationen minimiert werden können. Ansonsten bemühe ich mich die Quellen zu benennen, so dass Daten/Rechnungen auch verifiziert werden können.

Schönen Gruß und einen guten Rutsch

——-

„Hallo Herr H.
danke für die Zusammanstellung der Informationen zum Rentenbetrug. Ich hoffe die Daten sind alle nachprüfbar. Ich möchte gerne wissen welcher Partei Sie angehören (wertfreie Anfrage), bevor ich das in meinem Bekanntenkreis weiter verteile. Denn leider werden Beiträege, egal wi intelligent oder wie richtig sie sind, immer dann nieder gebrüllt, wenn Sie aus einer vermeintlich ganz linken oder rechten Ecke kommen. Es schreibt Ihnen ein parteiloser Sympatisant für richtige und notwendige Änderungen in der Gesellschaft.“

—–

Heinz u. Leni K., 9.12.2015:

Von Armut gefährdet!

Spricht man in der heutigen Zeit von einer Armutsgefährdung so werden fast immer die Alleinerziehenden genannt. Vergessen wird die politische Entscheidung, dass der damalige Arbeitsminister Walter Riester 2001, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus der Rentenversicherung genommen hat. Der Sozialdemokrat Riester und seine Freunde setzen auf private Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Mit dieser Entscheidung ist er und seine SPD von dem solidarischen System „Einer für alle – alle für einen“ abgewichen, hat die Arbeitgeber entlastet, und die abhängigen Beschäftigten in den gefährdenden Berufen u.a. Dachdecker, Maurer, Krankenschwestern, in eine nicht abgesicherte Zukunft geschickt.

Fehler kann man machen. Man muss aber bereit sein diese zu korrigieren. Nach einem Bericht von Report Mainz schieben sich die SPD Arbeitsministerin Nahles und der SPD Verbraucherminister Heiko Maas den „Schwarzen Peter“ gegeneinander zu. Nach Nahles ist keine Änderung berücksichtigt. Da können die gefährdeten Kolleginnen und Kollegen nur hoffen, dass keine Berufsunfähigkeit eintritt.

Nicht mal die Hälfte der Arbeitnehmer hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung, obwohl nach dem Bundesverband der Versicherungsberater jeder vierte Arbeitnehmer einmal berufsunfähig wird. Es ist, durch die immer härteren Anforderungen im Arbeitsleben, mit einer steigenden Tendenz zu rechnen.

Der betroffene Arbeitnehmerkreis kann sich aus zwei Gründen kaum versichern, da Versicherungen die Aufnahme verweigern und die Beiträge so hoch sind, dass sie nicht getragen werden können. Deshalb muss der Stand wie er vor 2001 war wieder hergestellt werden. Arbeitnehmer sind auf Schutz angewiesen.

Mit der Nahles SPD, die noch nicht einmal über das Problem nachdenkt, wird dies nicht zu schaffen sein. Schwer arbeitende und schwer kranke Menschen werden weiterhin zu den Verlierern gehören. Statt Hoffnung werden sie Schmerztabletten mit sich herum tragen müssen um nicht in Armut zu fallen.

—–

Angelika O., 9.10.2015:
Betreff: Geschiedenen Witwen der ehem. DDR

Die in der DDR geschiedenen Frauen (und Männer) haben von DDR-Gesetzes wegen, keinen Versorgungsausgleich bezüglich Rentenanteile, gemäß ihrere Ehezeit, erhalten. Das bezieht sich dann auch auf die Witwen Rente (Geschiedenen-Witwenrente). Diese Frauen erhalten keinen Cent Witwenrente. Wohl aber eine evtl. zweite Ehefrau, die evtl. nach der Wiedervereinigung Witwe geworden ist. Sie bekommt die volle Witwenrente, d.h. sie bekommt auch die anteilige Witwenrente der Ehejahre, die ihr verstorbener Ehemann mit seiner ersten Frau bis zur Scheidung verbracht hat. Die erste Ehefrau bekommt für die gemeinsamen Ehejahre NICHTS.

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl. Ing. Angelika O.
(u.a. in der DDR Geschiedenen Witwe)

Hier habe ich einen Beitrag von Frau Mation Böker kopiert.

“In der DDR geschiedene Frauen: Eine systematische Diskriminierung – Ein Beitrag von Marion Böker

In der DDR geschiedenen Frauen: Eine systematische Diskriminierung im Einigungsvertrag und dem Rentenüberleitungsgesetz durch die Regierung verurteilte sie trotz 40 Jahren Arbeit zur Armut- Ergebnis des ersuchten UN-CEDAW-Untersuchungsverfahrens 2015 erwartet.

Marion Böker, Beratung für Menschenrechte & Genderfragen, Berlin

Jede Zweite der in der DDR geschiedenen ca. 300.000 heute noch lebenden Frauen, lebt heute von einer Rente unterhalb der Armutsgrenze. 82 Prozent von Ihnen leben nach einer eigenen Statistik Ihres Interessensvereins von 2011 an der Schwelle zur Armut, unverschuldet, trotz ihrer eigentlichen höherer Anwartschaften und Rentenerwartung bei 40 Erwerbsjahren.

Eine durchschnittliche Rente dieser ursprünglich 1990 lebenden 800.000 Frauen beträgt netto 621, 30 EURO. Die OECD bezeichnet eine alleinstehende Person mit einem monatlichem Nettoeinkommen von 925, 25 EURO als monetär arm; die Armutsgefährdungsschwelle in der EU wird mit 930 Euro angegeben. Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung spricht 2011 davon, dass die Armutsschwelle in EU-Staaten zwischen 776 und 880 EURO läge (2011, S. 17; basierend auf Zahlen vor 2008).

Viele dieser Rentnerinnen müssen einer Arbeit nachgehen, solange sie können. Manchen gelingt das bis über 80jährig. Dann werden sie vor die Tür gesetzt. Diese Erwerbstätigkeit ist meist im niedrig qualifizierten, niedrigbezahlten sogenannten ‘Minijob’ Sektor. Sie selbst sind in der Regel viel höher qualifiziert. Andere können das nicht, finden keinen die Rente ergänzenden Job oder sind krank oder wollen das nicht. Alle aber leiden seit 24 Jahren an der Ungerechtigkeit, der Entwürdigung, die der Staat ihnen zufügt, primär durch die Benachteiligung in der Rente. Sekundär zieht dies weitere Einschränkungen ihrer Rechte als Folgediskriminierung nach sich: oft kann nicht geheizt werden, gesundes Essen ist eingeschränkt, Zuzahlungen zur Gesundheitsversorgung sind unmöglich, ein Busticket bleibt unerschwinglich und Partizipation an Politik, Selbstorganisation, Kultur, Sport oder Bildung ist nicht realisierbar.

Unbeabsichtigt und durch eine diskriminierende gesetzliche Verurteilung zur Armut sind sie zur Vorhut altersdiskriminierter Frauen geworden. Sie kämpfen seit 24 Jahren dagegen, wurden zu Aktivistinnen und erwirken gerade eine Klärung seitens UN-CEDAW, die von der Bundesregierung verbindlich umgesetzt werden muss. Die in der DDR geschiedenen Frauen könnten endlich Recht, Nachzahlungen und Entschädigungen erhalten. Als Fallrecht könnte ihr ‘View’ weiterführende Folgen haben, da in dem Fall das Rentenrecht vor dem Hintergrund des Gebots der Gleichstellung von Frau und Mann, vor dem Gebot der pro aktiven Abschaffung diskriminierender Gesetze und gesellschaftlicher Praktiken nochmals in Frage gestellt werden könnte. Sogar die Frage nach Bewertung und monetärer Entgeltung der Sorgearbeit durch die Übernahme der Pflege von Angehörigen durch überwiegend Frauen in Partnerschaften oder der Ehe mindestens im Rentenrecht könnte aufgeworfen werden. Noch viel weiter könnte sich nach dem View die Frage stellen, ob Renten nicht eine Mindesthöhe haben müssten, damit der Genuss der Menschenrechte ungeteilt garantiert ist. Diese Fragen müssten auch die Jüngeren interessieren. Der Anteil derjenigen, die aus ganz anderen Gründen trotz lebendlanger Erwerbs- und Sorgearbeitsleistungen keine existenzsichernde Rente erwartet und die trotz Pensionsalter weiter arbeiten müssen steigt beständig.

Die Gruppe der betroffenen Frauen hatten in der DDR zeitweilig bis zur Scheidung in der Ehe Sorgearbeit auf sich genommen, die zwar ihre Ex-Ehemänner nicht leisten wollten, den auch in der DDR gab es geschlechterstereotype Arbeitsteilung in der Ehe. Die Folge davon war aber staatlich so mit einer Maßnahme abgefedert, dass Frauen bei Scheidung keine Nachteile, auch nicht in der Rente, entstanden: ihre Rente bildeten sie ob verheiratet oder nicht vollständig aus eigenen Ansprüchen und Leistungen. Während das westdeutsche Modell weiterhin Ansprüche kennt, die von Ehepartner*innen oder Lebenspartner*innen abgeleitet werden.

Der Einigungsvertrag und die nachfolgenden Rentengesetze wahrten aber weder die besonderen Regelungen für diese Frauen aus der DDR, die Aufrechterhaltung der Rentenhöhe bei vorübergehender Arbeitszeitverkürzung auf durchschnittlich 30 Stunden für die Übernahme familiärer Sorgearbeit (wo kein adäquater Kindergartenplatz war oder kranke oder ältere Verwandte gepflegt wurden), die Anrechnung der Pflege von Verwandten, die Berechnung der Rente nach den letzten bestbezahltesten Erwerbsjahren, den Sozialzuschlag oder die Sicherheit, dass die Mindestrente alle Kosten für die Existenzsicherung decken würde, noch gewährte sie ihnen als Neubürgerinnen die weiter geltenden Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene, u.a. Versorgungsausgleich bzw. Geschiedenen-Witwenrente. Man strich und entwertet ihre Anwartschaften, vor allem die Rentenniveau erhaltende, und ordnete sie ohne jegliche Sonderregelung (etwa nach CEDAW 4.1.) dem Westdeutschen System der Rentenbemessung unter. Die Gesetzgebenden wussten, dass dies den Effekt haben würde, dass ihre Rente rapide unter den Wett fiel, der ihnen eigentlich zusteht. Die politisch Verantwortlichen, beteiligten Gewerkschaften, Verbände und die Rententräger schufen durch den Einigungsvertrag eine systematische gravierende, direkte und mehrfache Diskriminierung, die bis heute anhält und die gerne als “eine Ungerechtigkeit” aber nicht Frauendiskriminierung benannt wird. Denn das war schon 1990 und 1991 durch das Grundgesetz und das UN Abkommen zur Beseitigung jeder Form der Frau (CEDAW) unzulässig.

Der ersten der in der DDR geschiedenen Frauen wandten sich 1989, als der Einigungsprozess der beiden Staaten begann, an die Öffentlichkeit, die Medien und Politik: Sie sahen, dass die Anerkennung und Überleitung ihrer Lebensleistungen in die Rente ohne eine Sondermaßnahme für sie zu einer großen Benachteiligung führen würde, ganz anders als für ihre Ex-Ehemänner, da die Politiker*innen das Westdeutsche Rentenrecht als Maßstab nehmen wollten. Als die ersten Betroffenen darauf hinwiesen, dass im Westdeutschen Rentensystem seit 1977 der Versorgungsausgleich die Sondermaßnahme zur Verhinderung der (völligen) Absenkung der Rente von (Ehe-)Frauen war und eine ähnliche Maßnahme forderten, wurden sie ignoriert oder Politiker*innen und Jurist*innen hielten ihnen entgegen, dass für die Renten der Ex-Ehemänner ‘Bestandsschutz’ gelte. Die Frauen fragten warum der Bestandsschutz für Männer und nicht für sie als Frauen galt, denn ihre Ex-Ehemänner nahmen nun alle Rentenäquivalente der Ehezeit mit, hatten keine Sorgearbeit geleistet, und die Frauen erhielten weder Rentenäquivalente noch wurde eine Sondermaßnahme zum Ausgleich eingeführt. Sie sind also gegenüber den Männern benachteiligt.

Gesetzlich wurden der Einigungsvertrag und das Rentenüberleitungsgesetz im Widerspruch zum Gebot der Gleichstellung und Verbot der Diskriminierung von Frauen verabschiedet. Das damalige Grundgesetz und dem UN-Menschenrechtsabkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) hätten ausgereicht, für die in der DDR geschiedenen Frauen spezielle vorübergehende Sonderregelungen einzuführen, um eine angemessene, nicht diskriminierende Rentenüberleitung zu gestalten. Weder die Unterhändler Dr. Schäuble und Dr. Krause noch die Mehrheit der beteiligten, auf die Gleichstellung von Mann und Frau spezialisierten und für sie verantwortlichen Abgeordneten, Minster*innen, Gewerkschaftler*innen, Wissenschaftler*innen, Jurist*innen, Gleichstellungsbeauftragten und Verbandsvertreter*innen sahen in der durchaus diskutierten Festlegung einer ‚Ungerechtigkeit‘ am Ende ein ernsthaftes Problem. Niemand redete von ‘Diskriminierung’ und wies die Frauen auf ihr Recht hin, nicht diskriminiert zu werden. Den Frauen wurde seitens der Politik versprochen, dass eine Lösung später (sic!) nachgeholt werden würde. Dies ist bis heute nicht geschehen.

1999 gründeten die Betroffenen dann zur Bündelung ihrer Interessen einen Verein der heute 3.500 Mitglieder und 30 Städtegruppen hat. Der Verein der bundesweit ca. 300.000 noch lebenden in der DDR geschiedenen Frauen schrieben seitdem zahlreiche Petitionen an den Deutschen Bundestag, erreichten drei Bundesratsentscheidungen, eine Rentendebatte in der Legislaturperiode seitdem, informierten im Bund, den Ländern und Kommunen immer wieder alle Beteiligten inklusive MinisterInnen. Sie informierten das Europäische Parlament und wandten sich an die Petitionsmechanismen auf EU-Ebene. Sie legten ungezählte Widersprüche bei der Rentenversicherung ein, führten mindestens 17 Klagen vor Sozialgerichten, 8 vor Familiengerichten, 3 Bundesverfassungsgerichtsklagen und reichten 3 Beschwerden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein: alles wurde abgewiesen. Am 1. August 2011 ersuchte der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. mit boeker-consult unter dem CEDAW- Fakultativprotokoll Art. 8 den UN-Überprüfungsausschuss des Frauenrechtsabkommens CEDAW, ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland gegen ihre direkte, systematische und gravierende Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Herkunft durchzuführen. Ziel ist die unverzügliche und volle Beseitigung der bestehenden Diskriminierung dieser Frauen. Eine Entscheidung wird 2015 erwartet. ”

——

Tilo S., 9.9.2015:

Betreff: Rente-Versorgungsausgleich

Sehr geehrte Damen und Herren.

Bei Scheidung fällt oft ein Versorgungsausgleich an. Stirbt der Begünstigte, bekommt der Ausgleichspflichtige den VA zurück. Aber nur dann, wenn nicht länger als 3Jahre gezahlt wurde und auch nur dann, wenn ein Antrag auf Rückerstattung gestellt wurde. Das passiert aber kaum, weil vom Tod eines Begünstigten der Pflichtige nicht erfährt, weil die Rentenanstalt eine Meldung nicht vornimt und sonstige Kontakte der Geschiedenen nicht existieren. Wenn länger als 3Jahre der VA gezahlt wurde, dann entfällt automatisch eine Rückerstattung des VA. Das ist Diebstahl und führt zu MIL.-Beträgen für die Rentenanstalt. Wie kann man protestieren? Wieso 3Jahre zurück und nach 6Jahren nicht, Willkür?

——

Lothar B., 1.9.2015:

Liebe Mitstreiter für Rentengerechtigkeit.

ich falle unter die Notstands-Ost-Renten-Gesetzgebung und muss mit einer Rente weit unter dem Existenzminimum leben, obwohl ich mein Leben lang gearbeitet habe und Beiträge gezahlt habe.

Ich rege an, dass die Problematik des Ostrentenbetruges mit in die Kampagne aufgenommen wird. Es wurden entgegen dem Einigungsvertrag ein Sonderrentenrecht Ost geschaffen, welches dafür sorgt, dass die Ostrentner noch einmal 20% weniger Rente erhalten, als ihnen laut Einigungsvertrag zusteht.

Ich bin gerne bereit dazu eine schriftliche Ausarbeitung einzureichen.

Viele Grüße

Lothar B. (Arzt im Ruhestand)

——

Erläuterungen in einer Folgemail vom 14.9.2015

Altersdiskriminierung Ost

Die Rechtsanwälte Christoph u. Koll. setzen sich seit Jahren für eine Umsetzung des Einigungsvertrages ein. Dieser sieht eine Angleichung der Renten Ost an die Westrenten vor.

Das ist nunmehr 25 Jahre nach der Deutschen Einheit weiter nicht in Sicht. Dank der Arbeit der Rechtsanwälte Christoph und Koll. wurde zahlreiche Initiativen ergriffen, um die Altersdiskriminierung Ost zu thematisieren.

Hier ein Zitat aus dem Text:

„Diese Altersdiskriminierung Ost bewirkt im GEW- Bereich z. B. Folgendes:

– Ein Universitätsprofessor (C 4) in München bezieht ein vergleichbares Einkommen wie seine Kollegen aus Hamburg oder aus Berlin West. Wenn sie gleichzeitig, z.B. 2002, in den Ruhestand traten, hatten diese Professoren auch ein vergleichbares Alterseinkommen. Für einen Berliner Professor aus Ostberlin gilt das nicht. Dieser erhält wie andere aus der DDR gekommene Professoren nur eine verminderte Versichertenrente als Alterseinkommen. Sie erreicht etwa 30% des Alterseinkommens der Westberliner oder Westdeutschen Kollegen. Obwohl der aus Berlin Ost stammende Professor bis zum Rentenbeginn das grundsätzlich gleiche Gehalt bezogen hat wie seine Westkollegen, fällt er nun in ein tiefes soziales Loch1.

– Eine Lehrerin, die auch früher in Ostberlin tätig war und die im Jahr 2002 Rentnerin wurde, erhält lebenslang ein Alterseinkommen im Wesentlichen nur aus der Rentenversicherung. Sie kommt auf ca. 1.000 € monatlich. Das macht etwa 35 – 37 % des Alterseinkommens aus, das mit ca. 2.700 € ihre Lehrerkollegin aus dem Westen erhält, deren Lebensleistung und Pflichtversicherungen vergleichbar sind.

Solche drastischen Unterschiede, die tatsächlich unzählige ehemalige DDR-Lehrer/Innen und andere Bürger diskriminieren und die unser zerrissenes Land charakterisieren, dürfen nicht länger hingenommen werden. Die LDV erwartet, dass unser Hauptvorstand wirksam wie im Beschlussentwurf vorgesehen dagegen vorgeht.“

Ich darf die Diskriminierung als finanzielle Repression auf 1/3 des Rentenbetrages der Westkolleginnen und Kollegen zusammen fassen.

Dieses Ausmaß ist erschreckend und sollte alle betroffenen Rentner mobilisieren.

Selbst wenn man die Argumentation der Bundesregierung mittragen möchte und davon ausgeht, dass die Ostrenten laut Einigungsvertrag nicht bezahlbar sind, wäre der Gesetzgeber zumindest verpflichtet einen sozial verträglichen Mindestbetrag für jeden Ostrentner zu garantieren. Dieser in einer Höhe, wie sie jeder Beamte in Ost und West auch ohne jemals in irgendein Sicherungssystem Beiträge gezahlt zu haben. Er beläuft sich zur Zeit auf mehr als 1250 Euro pro Monat zuzüglich der Leistungen der Beihilfe für die private Krankenversorgung der Beamten.

Dieser Betrag wird vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Existenzminimum angesehen und den Beamten zugebilligt.

Jeder, der sein Leben lang gearbeitet hat und in die Sozialsysteme eingezahlt hat, sollte diesen Mindestanspruch zuerkannt bekommen.

Lothar B.

—–

image_pdfimage_print